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ReisenAKTUELL

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisen Aktuell GmbH

1. ALLGEMEINES

1.1 Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Verträ­ge zwischen der Reisen Aktuell GmbH (nachfolgend „REISEN AKTUELL“) und ihren Kunden (nachfolgend „Reisekunden“). Die Reisebedingungen gelten insbesondere für alle Verträge über Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB und Individualreisen.

1.2 Die Inhalte der Reisebestätigung gehen im Geltungsrang diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, d. h., dass die Reisebestätigung vorrangig gilt.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

2.1 Mit der Buchungserklärung bietet der Reisekunde REISEN AKTUELL den Abschluss eines Vertrages verbindlich für einen Zeitraum von zwei Wochen an. Für den Inhalt des Angebotes sind die Reiseausschreibung und die weiteren im Rahmen des Buchungsvorganges von REISEN AKTUELL zur Verfügung gestellten Informationen maßgeblich. Die Anmeldung kann textförmlich, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung in Textform bei dem Rei­sekunden zustande.

2.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchungserklärung ab, so liegt darin ein neues Angebot von REISEN AKTUELL. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisekunde dieses annimmt. Die Annahme kann durch ausdrückliche oder schlüssi­ge Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

3. UMFANG DER VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN UND IDENTI­TÄT VON DURCHFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ver­bindlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, insbesonde­re derjenigen des Reiseprospektes von REISEN AKTUELL für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungs­trägereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

3.2 Enthält die Reise eine Luftbeförderung, wird der Reisekunde gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahr­scheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unter­richtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtun­ternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.

4. ZAHLUNG

4.1 Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Reisepreis fällig, bei Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB jedoch nicht vor der Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651r BGB. Versiche­rungsprämien werden mit dem Vertragsschluss in voller Höhe fällig.

4.2 Die nach der Anzahlung gem. Ziffer 4.1 noch verbleibende Restsumme ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Auffor­derung fällig. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Geldein­gang bei REISEN AKTUELL an.

4.3 Erfolgt der Abschluss des Reisevertrages weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, wird der gesamte Reisepreis sofort fällig, bei Pauschalreisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB jedoch nicht vor der Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651r BGB.

4.4 Kommt der Reisekunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Ziffern 4.1 bis 4.3 nicht vollständig nach, so ist REISEN AKTUELL dazu berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschrif­ten vom Reisevertrag zurückzutreten. Liegt dem Rücktritt von REISEN AKTUELL eine schuldhafte Nichtzahlung zugrunde, kann REISEN AKTUELL von dem Reisekunden eine Entschädigung entsprechend den Ziffern 7.2 bis 7.4 dieser Bedingungen verlangen.

5. REISEDOKUMENTE

Sollten die Reisedokumente dem Reisekunden nicht bis spä­testens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit REISEN AKTUELL in Verbindung zu setzen. REISEN AKTUELL wird dafür Sorge tragen, dass die Reisedokumente rechtzeitig vor Reiseantritt an den Reisekunden übermittelt werden.

6. UMBUCHUNG, PREIS- UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

6.1 Eine Umbuchung bei Schiffs- und Flugreisen sowie bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z. B. Mu­sicals), ist nicht möglich. Bei allen anderen Reisen gilt Ziffer 6.2.

6.2 Werden auf Wunsch des Reisekunden nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft, die Beförderungsart oder den/die Reiseteilneh­mer bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist REISEN AKTUELL dazu berechtigt, die tatsächlich durch die Umbuchung entstandenen Kosten, mindestens jedoch ein Be­arbeitungsentgelt von 20,00€ pro Teilnehmer zu erheben. Dem Reisekunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass REISEN AKTUELL keine oder wesentlich niedrigere Bearbeitungskosten entstanden sind. Haben die vorgenommenen Änderungen eine Erhöhung des Reisepreises zur Folge, so ist die Preisdifferenz von dem Reisekunden zu zahlen. Im Hinblick auf die Fälligkeit gelten die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.

6.3 REISEN AKTUELL behält sich das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis nach billigem Ermessen zu erhöhen, um einer nach dem Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Preise für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Die Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, wie sich nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des in der Leistungsbeschreibung genannten Beförderungsanteils, Steuern- und Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Die Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und REISEN AKTUELL den Reisekunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhö­hung mitteilt. Übersteigt die Preiserhöhung acht Prozent des Reisepreises, so gilt § 651g BGB.

6.4 Wenn und soweit sich die in Ziffer 6.3 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt, kann der Reisekunde eine Senkung des Reisepreises verlangen. Hat der Reisekunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von REISEN AKTUELL zu erstatten. REISEN AKTUELL darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die REISEN AKTUELL tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. REISEN AKTUELL hat dem Reisekunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

6.5 Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann REISEN AKTUELL nur ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. REISEN AKTUELL hat den Reisekunden auf einem dauer­haften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung muss vor Reisebeginn erklärt werden.

7. RÜCKTRITT SEITENS DES REISEKUNDEN; STORNIERUNGS­PAUSCHALEN

7.1 Bei einem Rücktritt des Reisekunden nach § 651h BGB gelten die nachfolgenden Vorschriften von Ziffer 7. Bei Buchung einer Individualreise gelten § 651h BGB sowie die Ziffern 7.2 bis 7.7 entsprechend.

7.2 Unbeschadet der Möglichkeit einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen, ist REISEN AKTUELL bei einem Rücktritt des Reisekunden nach § 651h BGB dazu berechtigt, bezogen auf den vereinbarten Reisepreis für die vom Rücktritt betroffenen Teilnehmer pauschal folgende Entschädigung zu verlangen:

7.2.1 Eigenanreisen:

Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% (min­destens 20,00€ pro Teilnehmer),

ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%,

ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,

ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%,

ab dem 6. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 75%,

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%.

7.2.2 Flugreisen:

Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 25%,

ab dem 44. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%,

ab dem 21. bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 50%,

ab dem 15. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%,

ab dem 6. bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 85%,

ab dem letzten Tag vor Reisebeginn oder am Tag des Reisean­tritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%.

7.2.3 Seereisen/Schiffsreisen/Bahnreisen:

Bei einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%,

ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%,

ab dem 29. bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 50%,

ab dem 23. bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 65%,

ab dem 16. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 80%,

ab dem 7. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn oder am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95%.

7.2.4 Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z. B. Musicals):

Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%,

ab dem 29. bis zum letzten Tag vor Reisebeginn 80%,

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%.

7.3 Soweit für die betreffende Reise in der Reiseausschreibung von den Ziffern 7.2.1 bis 7.2.4 abweichende Stornierungspau­schalen angegeben sind, gelten diese vorrangig vor den in den Ziffer 7.2.1 bis 7.2.4 geregelten Stornierungspauschalen.

7.4 Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass REISEN AKTUELL kein oder ein geringerer Schaden bzw. keine oder geringere Gebühren/Kosten entstanden sind als die gemäß Ziffer 7.2 geforderte Pauschale.

7.5 Ist REISEN AKTUELL infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat die Rückerstattung unver­züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erfolgen.

7.6 Abweichend von Ziffer 7.2 kann REISEN AKTUELL keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vor­kehrungen getroffen worden wären.

7.7 Bei einem Rücktritt des Reisekunden sind bereits ausgehän­digte Reiseunterlagen zurückzureichen. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht vor dem vorgesehenen Reisebeginn zurückgegeben, ist REISEN AKTUELL berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

7.8 REISEN AKTUELL empfiehlt den Abschluss einer ReiseRücktrittskosten-Versicherung. Der Umfang und die Bedingun­gen für die Kostenübernahme durch den Reiserücktrittsversiche­rer richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

8. RÜCKTRITT SEITENS REISEN AKTUELL

8.1 REISEN AKTUELL kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Reise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. In diesem Fall hat REISEN AKTUELL spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindes­tens zwei und höchstens sechs Tagen, 48 Stunden vor Reise­beginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen, den Rücktritt zu erklären.

8.2 REISEN AKTUELL hat das Recht, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn REISEN AKTUELL aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

8.3 In den Fällen des Rücktritts nach Ziffer 8.1 und 8.2 verliert REISEN AKTUELL den Anspruch auf den Reisepreis. Ist REISEN AKTUELL infolge des Rücktritts zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erfolgen.

9. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

9.1 Die Reiseleitung von REISEN AKTUELL ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Es besteht insoweit keine Vollmacht.

9.2 Bei Pauschalreisen im Sinne der §§ 651 ff. BGB ist die Haftung von REISEN AKTUELL für Schäden, die keine Körper­schäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10. MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISETEILNEHMERS BEI MÄNGELN DER REISE

10.1 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisekunde eine Schadensanzeige (P.I.R.) inner­halb von sieben Tagen nach der Annahme seiner Gepäckstücke schriftlich bei der Fluggesellschaft erstatten. Es wird insoweit nach Möglichkeit eine Anzeige am Flughafen empfohlen. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige schriftlich binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt worden ist, erfolgen. Wird die vorgenannte Anzeigefrist versäumt, kommen Ansprüche nicht in Betracht und erlöschen, es sei denn, dass der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat.

10.2 Etwaige Mängel hat der Reisekunde gegenüber REISEN AKTUELL unverzüglich anzuzeigen, um REISEN AKTUELL die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen.

11. SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND VEREINBARUNGEN

11.1 Diese Bedingungen gelten nachrangig zu eventuell in den einzelnen Verträgen getroffenen individuellen Vereinbarungen.

11.2 Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen gegen REISEN AKTUELL ist Koblenz.

11.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11.4 Es gilt deutsches Recht und Ausschluss des Kollisionsrechts.

12. HINWEISE ZUR VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG UND OS-PLATTFORM

Die Europäische Kommission hat zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Plattform eingerichtet. REISEN AKTUELL ist derzeit nicht bereit und auch nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Oktober 2022

 

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