Information & Buchung:
02961-966 133
Ihre Merkliste

Eurotrek AG

Reisebedingungen


1. ANMELDUNG/VERTRAGSABSCHLUSS
Durch eine Buchung erfolgt eine Anmeldung für eine Reise bei Eurotrek. Der Vertrag mit Eurotrek wird erst mit dem Ausstellen der Reisebestätigung durch Eurotrek abgeschlossen. Der Reisende ist an seine Anmeldung für sieben Arbeitstage gebunden. Stellt Eurotrek in diesem Zeitraum keine Bestätigung aus, ist kein Vertrag zustande gekommen. Reiseausschreibung, Reisehinweise und vorliegende Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages mit Eurotrek.  
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Eurotrek vor. Wird dieses nicht innerhalb von 3 Tagen durch den Kunden ausdrücklich abgelehnt, ist der Vertrag gemäss Angebot von Eurotrek abgeschlossen.
 
Buchungen, die weniger als 3 Arbeitstage vor der Anreise eintreffen werden abgelehnt. Bei Buchung ab 5 Arbeitstagen vor der Anreise wird eine Expressgebühr in Höhe von CHF 50.- pro Buchung verrechnet. Buchungen ab 10 Arbeitstagen vor Anreise können nur mit Kreditkarte beglichen werden.
 
Meldet  der  Reisende  mehrere  Personen  an,  so  steht  er  für  deren  Verpflichtungen  wie  für  die  eigenen  ein,  dies  betrifft  insbesondere  die  Zahlung  des Reisepreises. Reiseausschreibung, Reisehinweise und Reisebedingungen gelten für alle Reisenden.
 
Vermittelt  die  Buchungsstelle  oder  Eurotrek  dem  Reisenden  Reisearrangements  oder  Einzelleistungen  anderer  Reiseveranstalter  oder
Dienstleistungsunternehmen, so schliesst der Kunde den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigene Reisebedingungen (z.B. Flugtickets). Eurotrek führt gewisse Touren in Zusammenarbeit mit lokalen Vertretern durch. Der Reisende trifft vor Ort auf Vertreter der jeweiligen Organisation.
 
Gutscheine und andere Vergünstigungen sind bei der Buchung einzureichen resp. geltend zu machen. Sobald Eurotrek die Bestätigung ausgestellt hat, können Gutscheine und Vergünstigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
 
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 
2.1. Preise
Die Preise der Angebote sind in Schweizer Franken (CHF) aufgeführt. Die Schweizer Franken-Preise gelten für Buchung in der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass die Schweiz-Touren nur in CHF bezahlt werden können. Alle weiteren Europa-Touren können in EUR bezahlt werden.
 
Die Preise der Reisearrangements sind auf der jeweiligen Katalogseite/Internetseite resp. Ausschreibung ersichtlich. Soweit in der Ausschreibung nicht anders erwähnt,  verstehen  sich  die  Preise  pro  Person  im  Doppelzimmer/-kabine/-zelt,  inklusive  Mehrwertsteuer.  Die  Preise  sind  gültig  von  01.11.2020  -  inkl. 31.10.2021.
Bei telefonischen und schriftlichen Buchungen bei Eurotrek wird eine Reservationsgebühr pro von CHF 20.- pro Person (max. CHF 60.-) erhoben. Diese Gebühr entfällt bei Online-Buchung über die Homepage von Eurotrek. Falls der Reisende Anpassungen bei ausgeschriebenen Reisen wünscht, kann Eurotrek eine à la carte Gebühr in Höhe von CHF 50.- (max. CHF 100.-) in Rechnung stellen. Für die Buchung von Flugtickets wird eine Gebühr von CHF 60.- pro Person erhoben.  
 
Bei Buchungen in einem Reisebüro kann das Reisebüro zusätzlich eigene Buchungsgebühren einfordern.  
 
2.2. Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Reisende die Reisebestätigung. Eine Anzahlung von 30% des Totalbetrages, mind. CHF 300.-, ist innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Bestätigung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 35 Tage vor Arrangementbeginn zu erfolgen. Bei kurzfristiger Buchung von weniger als 36 Tage vor Arrangementbeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Eingang der Zahlung verschickt. Bitte geben Sie die gewünschte Zahlungsart bei der Buchung an. Der Kunde kann bis 50 % des Reisepreises, max. CHF 500.-/Person mit Reka-Checks bezahlen. Alle Bankgebühren sind zu Lasten des Auftraggebers.
 
Wird  der  Reisepreis  nicht  fristgerecht  bezahlt,  kann  Eurotrek,  nach  Verstreichen  einer  kurzen  Nachfrist,  den  Vertrag  auflösen.  In  diesem  Fall  sind  die Stornokosten nach Ziffer 5.1 geschuldet.  
 
3. LEISTUNGEN
Die  im  Preis  eingeschlossenen  Leistungen  ergeben  sich  aus  der  Programmbeschreibung  resp.  den  unter  «Leistungen»  genannten  Punkten.  Sollten  die Leistungen oder das Reiseprogramm geändert haben, wird dies vor Bestätigung der Reise mitgeteilt.
 
Alle Programme sind ohne Hin- und Rückreise ausgeschrieben. Transfers während der Reise sind inbegriffen, sofern diese unter «Leistungen» angeführt sind.  
 
Reiseunterlagen erhalten die Reisenden 1x pro Zimmer. Karten und allgemeines Infomaterial werden sofern möglich zur Verfügung gestellt.  
 
4. PREIS- UND PROGRAMMÄNDERUNGEN VOR DER REISE
Eurotrek  behält  sich  das  Recht  vor,  den  Reisepreis,  das  Reiseprogramm  oder  einzelne  Leistungen  vor  Reisebeginn  zu  ändern,  sofern  dies  aus  nicht voraussehbaren oder nicht abwendbaren Gründen notwendig sein sollte. Die Auswirkung auf den Preis wird mit der Programm- oder Leistungsänderung mitgeteilt.  
 
Die Preise können aus folgenden Gründen erhöht werden: wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben erhöht werden oder  sich  die  massgeblichenen  Wechselkurse  ändern.  Preiserhöhungen  werden  bis  spätestens  drei  Wochen  vor  Arrangementbeginn  mitgeteilt.  Die Preiserhöhung wird entsprechend auf den Reisepreis umgelegt.
 
Sollte die Preiserhöhung mehr als 10% des Gesamtpreises ausmachen oder die Programmänderung zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen, teilt dies Eurotrek dem Reisenden so bald wie möglich mit. Der Reisende kann die Änderung annehmen, an einer Ersatzreise teilnehmen oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei Rücktritt wird der bezahlte Reisepreis erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
 
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN/ÄNDERUNG / UMBUCHUNG / ERSATZPERSON
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Eurotrek die Erklärung zu normalen Bürozeiten erhält; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend (dies gilt auch für Mitteilung per E-Mail, Nachricht über die Homepage, Anrufbeantworter usw.).  
5.1. Rücktritt durch den Kunden
Der  Kunde  kann  jederzeit  vor  Reisebeginn  von  der  gebuchten  Reise  zurücktreten.  Die  Annullation  muss  schriftlich  an  Eurotrek  erfolgen.  Eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- pro Person (max. CHF 80.-) wird erhoben. Zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren werden folgende Annullationskosten in
Prozent auf den Totalbetrag erhoben:
 
Bei  Velo-,  Wander-  und  Aktivreisen  gelten
folgende Stornobedingungen:  
Mehr als 29 Tage vor Reisebeginn: 20 %
28 – 15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
14 – 08 Tage vor Reisebeginn: 70 %
07 – 01 Tage vor Reisebeginn: 90 %
0 Tage vor Reisebeginn / No-show: 100%
Bei  Segelreisen  gelten  die  folgenden
Stornobedingungen:
Mehr als 84 Tage vor Reisebeginn: 20 %
83 – 42 Tage vor Reisebeginn: 30 %
41 – 28 Tage vor Reisebeginn: 60 %
27 – 04 Tage vor Reisebeginn: 90 %
3 Tage vor Reisebeginn/No-show: 100%
Bei Reisen mit Rad & Schiff gelten folgende
Stornobedingungen:  
Mehr als 84 Tage vor Reisebeginn: 20 %
83 – 42 Tage vor Reisebeginn: 30 %
41 – 28 Tage vor Reisebeginn: 60 %
27 – 04 Tage vor Reisebeginn: 80 %
3 Tage vor Reisebeginn/No-show: 100%
 
Aufträge für Gepäcktransporte können bis 5 Werktage vor Anreise kostenlos storniert werden. In diesen Fällen ist nur die Reservationsgebühr geschuldet. Bei späteren Stornierungen wird der erste Gepäcktransport zuzüglich der Reservationsgebühr in Rechnung gestellt.
 
5.2. Kleine Änderungen
Werden  vom  Kunden  nach  Buchungsbestätigung  kleinere  Änderungen  im  Auftrag  verlangt  (z.B.  Transfers,  Zusatzübernachtung,  Fahrradmiete),  werden abhängig vom Umfang der Umbuchung Gebühren bis zu CHF 60.- pro Auftrag erhoben.  
 
5.3. Umbuchung
Bei Änderungen auf Wunsch des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, der Reisedauer, des Reiseziels, der Beförderungs- und Unterkunftsart, Kategorie usw. ist Eurotrek bemüht den Kundenwunsch zu erfüllen. Kann Eurotrek dem Wunsch entsprechen, wird die Umbuchung als Reiserücktritt nach Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung behandelt. Die unter Ziffer 5.1 aufgeführten Annullierungskosten und die Kosten der neu gebuchten Leistungen werden dem Reisenden in Rechnung gestellt.
 
5.4. Ersatzperson
Der Kunde hat das Recht eine Ersatzperson zu benennen, die in den Vertrag eintritt. Reisender und Ersatzperson stehen solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Mehrkosten ein. Die Ersatzperson muss die Reiseerfordernisse erfüllen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- pro Person (max. CHF 80.-) erhoben. Es können durch den Reisendenwechsel weitere Kosten entstehen, die vom Kunden oder der Ersatzperson zu bezahlen sind.  
 
6. ANNULLATION DURCH EUROTREK
Für einige der angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die sich bei der Reiseausschreibung findet. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Eurotrek die Reise bis spätestens 2 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird abzüglich allfälliger Gebühren und Kosten für die Reiseversicherung erstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.  
 
Wird vor Abreise die Durchführung der Reise durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen, Streiks oder andere nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Eurotrek die Reise absagen. Der bereits bezahlte Reisepreis wird abzüglich allfälliger Gebühren und Kosten für die Reiseversicherung rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
 
Eurotrek  ist  berechtigt,  die  Reise  des  Kunden  abzusagen,  wenn  er  dazu  berechtigten  Anlass  gibt  (z.B.  wenn  voraussehbar  ist,  dass  der  Kunde  die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt). In diesem Fall sind die Annullierungskosten gemäss Ziffer 5.1 geschuldet.
 
7. TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Der Reisende muss die Anforderungen der gebuchten Reise erfüllen. Bei nicht begleiteten Reisen erhält der Reisende ein Tagesprogramm als Empfehlung. Der Reisende entscheidet, ob die eigene Fitness und/oder die äusseren Umstände (Wetter usw.) die vorgesehenen Aktivitäten erlauben und ob er das Programm erfolgreich durchführen kann. Bei Gruppentouren muss der Teilnehmer den Reiseleiter über Schwierigkeiten informieren. Die Anweisungen der Reiseleiter sind zu befolgen.
 
Kann der Reisende Tagesaktivitäten  aufgrund persönlicher Umstände, Witterungsverhältnisse usw. nicht durchführen und benutzt er, um zum nächsten Etappenort zu gelangen, ein Transportmittel, das nicht im Reisepreis inbegriffen ist, gehen diese Kosten zu Lasten des Reisenden.  
 
Sollte bei Gruppenreisen der Teilnehmer die Reise nachhaltig stören oder sich, andere Teilnehmer oder Dritte in Gefahr bringen, kann der Reiseleiter den Teilnehmer von der Reise ausschliessen. Der Reisepreis wird nicht rückerstattet und mögliche Zusatzkosten gehen zu Lasten des Reisenden.
 
Wird dem Reisenden Ausrüstung zur Verfügung gestellt oder hat er sie gemietet, ist er für einen sorgfältigen Gebrauch verantwortlich. Bei Beschädigungen ist unverzüglich die Reiseleitung oder die in den Unterlagen aufgeführte Stelle zu informieren. Schäden, die auf unsorgfältigen Gebrauch zurückzuführen sind, hat der Teilnehmer zu bezahlen.
 
Sollte ein Reisender an einer Aktivität nicht oder nur teilweise teilnehmen können, wird der Reisepreis nicht, auch nicht anteilig, rückerstattet.
 
8. EINREISE- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Für die Reisen mit Eurotrek benötigen Staatsbürger der Schweiz und Liechtenstein einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Bürger anderer Staaten informieren sich bei der zuständigen Botschaft über die geltenden Bestimmungen und müssen die notwendigen Personalausweise mit sich führen.
 
9. PROGRAMMÄNDERUNGEN WÄHREND DER REISE
Wetterverhältnisse  und  andere  Umstände  können  Programmänderungen  erzwingen.  Eurotrek  behält  sich  im  Interesse  des  Kunden  das  Recht  vor,  das Programm zu ändern, wenn unvorhergesehene oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Eurotrek ist aber bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, kann Eurotrek die Abhilfe verweigern. In diesem Fall gehen Zusatzkosten zu Lasten des Reisenden. Gleiches gilt im Fall der höheren Gewalt.
  
10. REISEABBRUCH ODER NICHT BEZOGENE LEISTUNGEN
Bricht der Teilnehmer die Reise vorzeitig ab oder bezieht er nicht alle gebuchten Leistungen, so kann der Reisepreis nicht erstattet werden. Allfällige Kosten
(z.B. für den Rücktransport) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eurotrek empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung.  
Falls die Reise durch Eurotrek abgebrochen werden muss, werden die Kosten für nicht bezogene Leistungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr anteilsmässig
erstattet.
 
11. BEANSTANDUNGEN WÄHREND DER REISE, GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN
Sollte der Kunde während der Reise Beanstandungen haben oder Schaden erleiden, muss er unverzüglich die örtlichen Vertretungen verständigen. Sollte diese nicht erreichbar sein, so ist Eurotrek direkt zu informieren. Ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie ungenügend, ist eine Bestätigung der Reiseleitung resp. des örtlichen Vertreters zu verlangen. Weder Reiseleitung noch örtliche Vertreter können im Namen von Eurotrek Forderungen anerkennen.
 
Forderungen sind innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei Eurotrek schriftlich anzumelden. Sollte der Teilnehmer Mängel, erlittene Schäden usw. nicht vor Ort gemeldet und keine Bestätigung der örtlichen Vertretung haben, resp. seine Forderungen nicht innert der 30-tägigen Frist nach vertraglichem Reiseende bei Eurotrek geltend machen, verliert der Teilnehmer sämtliche Rechte.
 
12. HAFTUNG
 
12.1. Allgemein
Eurotrek haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen, wobei die Haftung soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen wird.
 
12.2. Haftungsausschlüsse
Insbesondere besteht keine Haftung von Eurotrek in den folgenden Fällen (keine abschliessende Aufzählung):  
–  Wenn der Schaden auf Versäumnisse des Kunden vor oder während der Reise zurückzuführen ist (z.B. ungenügende Ausrüstung, Nichtbefolgen von Weisungen der Reiseleitung oder der in den Unterlagen enthaltenen Hinweise, Überschätzen der eigenen Leistungsfähigkeit).
–  Schäden aufgrund von höherer Gewalt oder Umständen, die trotz gebotener Sorgfalt von Eurotrek, oder dem Leistungserbringer nicht voraussehbar oder nicht abwendbar gewesen sind.
–  Schäden aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, die nicht an der Vertragserfüllung beteiligt sind.
 
12.3 Wertgegenstände und eigene Ausrüstung
Verwendet der Reisende eigene Ausrüstung, ist er für Transport, Zwecktauglichkeit, sorgfältigen Gebrauch und die Aufbewahrung selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Fahrräder. Eurotrek haftet für diese Gegenstände nicht, auch wenn Sie Eurotrek z.B. für Transfers, zur Aufbewahrung, oder für andere Zwecke anvertraut werden.
 
12.4 Verspätungen im öffentlichen Verkehr
Eurotrek haftet nicht für die Einhaltung von Fahrplänen bzw. für Verspätungen im öffentlichen Verkehr. Eurotrek rät den Reisenden, bei der Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
 
12.5 Veranstaltungen während der Reise
Wenn Reisende ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms an Veranstaltungen oder Ausflügen (Fremdleistungen) teilnehmen, liegt dies in deren eigener Verantwortung. Eurotrek haftet nicht für Fremdleistungen von Drittunternehmern.  
 
12.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche (deliktische) Haftung von Eurotrek richtet sich nach den anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen. Diese Haftung wird von Eurotrek soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
 
12.7 Allfälliges
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden haftet Eurotrek nicht.
 
13. SICHERSTELLUNG
Eurotrek ist ein Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert, dass die  im Zusammenhang mit der vom Kunden gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten der Rückreise sichergestellt sind.
 
14. Datenschutz
Eurotrek  wird  den  Reisenden  über  Programme  und  Aktivitäten  informieren.  Der  Reisende  hat  die  Möglichkeit,  diesen  Dienst  jederzeit  über eurotrek@eurotrek.ch abzubestellen. Der Reisende kann Einsicht in die gespeicherten Daten oder die Löschung seiner Daten verlangen.  
 
15. Versicherungen
Eine  Annullierungskostenversicherung  ist  für  Reisende  obligatorisch.  Diese  ist  im  Reisearrangement  nicht  inbegriffen.  Der  Reisende  kann  auf  diese Versicherung  verzichten,  wenn  er  einen  gleichwertigen  Versicherungsschutz  nachweisen  kann.  Der  Reisende  kann  Annullierungskosten-,  sowie Rückreiseversicherungen bei Eurotrek abschliessen. Die Leistungen der Versicherung richten sich nach der Versicherungspolice.
 
16. VERJÄHRUNG
Sämtliche Forderungen gegen Eurotrek verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen. Enthalten Gesetze und internationale Abkommen längere, zwingende, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen, so kommen diese zur Anwendung.
 
17. Ombudsmann
Vor  einer  gerichtlichen  Auseinandersetzung  sollten  Sie  sich  an  den  Ombudsmann  für  das  Reisegewerbe  wenden.  Dieser  ist  bestrebt  eine  faire  und ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich.  
  
18. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Eurotrek ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Eurotrek wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Dietikon (Schweiz) vereinbart.  
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten unter Vorbehalt von zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

Eurotrek AG
Lerzenstrasse 21, 8953 Dietikon
Telefon +41 44 316 10 00, Fax + 41 44 316 10 01  
www.eurotrek.ch | eurotrek@eurotrek.ch

Warum Sie bei uns buchen sollten ...

 
In jeder Reise steckt unser ganzes Herzblut drin!
 
Mehr als 15 Jahre Erfahrung
 
Persönliche Beratung ohne lange Wartezeiten
 
Mit unseren Partnern vor Ort sind wir sehr vertraut!
 
Kunden
Zufriedenheit
 
Zahlung auf
Rechnung
ViaSoluna

Reise- u. Wanderservice GmbH
Am Markt 9, 59929 Brilon

Telefon: 02961-966 133
Telefax:  02961-966 139

infoerlebniswelt-wandern.de

Empfehlen Sie uns

 

ImpressumDatenschutzReisebedingungenBlacklisted AirlinesCookie-Einstellungen
© 2024 ViaSoluna • created by vistabus.de