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Tourist-Information Eschwege

VERMITTLUNGS-, GASTAUFNAHME UND PAUSCHALREISEBEDINGUNGEN DER TOURIST-INFORMATION ESCHWEGE
 
Sehr geehrte Gäste,
die Tourist-Information – nachstehend mit TI abgekürzt – als Sparte Freizeit und Tourismus in der Stadtwerke Eschwege GmbH – ist in verschiedenen Funktionen für Sie tätig. Die TI
vermittelt hierbei sowohl in Funktion einer Vermittlerin von Gastaufnahmebedingungen auf Grundlage der von ihr herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge und Unterkunftsan-
gebote der Internetauftritte (im Folgenden unter Lit. A dargelegt) und bietet darüber hinaus auch als Veranstalterin Pauschalreisen und Gruppenangebote (im Folgenden unter Lit. B
dargelegt) an. Die Ausführungen unter C. und D. beziehen sich auf die gesamten zuvor unter A. und B. dargelegten Bedingungen. Bitte lesen Sie sich diese und unsere Reise-
bedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
 
A. VERMITTLUNGS- UND GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Stellung der Tourist-Information
a) Die TI weist darauf hin, dass es den Gastgebern vorbehalten bleibt, mit dem Gast andere
als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder
abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
b) Wenn im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist die TI  aus-
schließlich als Vermittlerin tätig. Hierbei handelt es sich um Vermittlung von Leistungen
für Gastgeber, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastge-
bers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung
des Gastgebers oder der TI selbst darstellen noch als solches beworben werden.
c) Als Vermittlerin hat die TI die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen,
wenn gem. § 651w BGB die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
d) Die Haftung der TI für Preis- und Leistungsangaben des Gastgebers, Leistungserbrin-
gung selbst und Leistungsmängel ist ausgeschlossen.
e) Sind die Voraussetzungen der Lit. a) und b) gegeben, ist die TI im Buchungsfall weder
Reiseveranstalter noch Vertragspartner des zu Stande kommenden Vertrages. Dies gilt
unbeschadet der gesetzlichen Verpflichtungen der TI als Anbieterin verbundener Reise-
leistungen (Kundengeldabsicherung im Fall der Inkassotätigkeit und Übergabe des Form-
blattes) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser.
f) Soweit als solche bezeichnet ist die TI Betreiberin des Internetauftritts und Herausgebe-
rin der jeweiligen Kataloge, Gastgeberverzeichnisse und sonstiger Printmedien
§ 2 Vertragsschluss
a) Soweit es dem Gast vorliegt, ist Buchungsgrundlage des Angebots des Gastgebers ist
die Beschreibung der Unterkunft sowie ergänzende Informationen.
b) Werden Buchungen durch Verbände, Firmen, Behörden und Vereine vorgenommen,
sind Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtige ausschließlich
diese. Der einzelne Gast ist in diesem Fall nicht Vertragspartner soweit diese die Buchung
nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes
vornehmen.
c) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§312g Ans.
2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien, Emails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten) sowie
Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern
lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen
(§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Lit. A § 5 dieser Gastaufnahmebedingungen).
d) Dennoch besteht ein Widerrufsrecht, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist. Dies gilt wiederum nicht, wenn die mündliche
Verhandlung, auf der der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des
Gastes geführt worden.
e) Der Gast kann bei der TI mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder das
Onlineformular eine unverbindliche Buchungsanfrage stellen. Die Buchungsanfrage stellt
für den Gast noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
f) Soweit der Gast die Buchungsanfrage an die TI richtet, leitet diese die Buchungsanfrage
an den jeweiligen Gastgeber in ihrer Vermittlerfunktion weiter. Der Gastgeber unterbreitet
anschließend dem Gast bzw. dessen Auftraggeber ein verbindliches Angebot. Die TI ist
berechtigt als Vermittlerin namens und im Auftrag des Gastgebers dem Gast bzw. dessen
Auftraggeber ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
g) Der Gastaufnahmevertrag kommt zu Stande, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber das
Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen
oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung annimmt. Die Annahmeerklärung be-
darf keiner Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Annahmeerklärun-
gen für den Gast verbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TI zusätzlich
eine schriftliche Ausfertigung des geschlossenen Vertrages übermitteln.
§ 3 Preise und Leistungen
a) Der Gastgeber schuldet nur die sich aus dem Inhalt des geschlossenen Vertrages ge-
schuldeten Leistungen sowie den Angaben zur Unterkunft ebenso wie aus ergänzenden
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
b) Die in der Buchungsgrundlage angegeben Preise sind Endpreise (inkl. Mehrwertsteuer).
Sie schließen auch Nebenkosten ein soweit nichts anderes angegeben ist. Darüber hinaus
können gesonderte Entgelte für verbrauchsabhängige Leistungen sowie Wahl- und Zu-
satzleistungen anfallen, wenn diese gesondert gebucht werden.
§4 Zahlung
a) Der Gastgeber hat das Recht, nach Vertragsschluss eine Anzahlung von bis zu 20%
des Gesamtpreises der gebuchten Reise zu verlangen, soweit nicht im Einzelfall geson-
dertes vereinbart ist.
b) Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche nach deren Ablauf kann der Gastgeber
Vergütung für die zurückliegenden Aufenthaltstage und Zusatzleistungen abrechnen und
zahlungsfällig stellen. Im Übrigen richtet sich die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung
nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen. Sind solche nicht
getroffen worden, ist der gesamte Unterkunftspreis fällig und an den Gastgeber zu bezah-
len.
c) Soweit vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten ist Kredit-
kartenzahlung  möglich.  Zahlungen  am  Aufenthaltsende  sind  nicht  durch  Überweisung
möglich.
d) Zahlt der Gast trotz vorheriger Mahnung und nach angemessener Fristsetzung nicht
oder nicht vollständig, ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und von
ihm die Rücktrittskosten gem. § 5 dieser Bedingungen zu fordern. Dies gilt nur soweit der
Gastgeber selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und
soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht.
§ 5 Rücktritt und Nichtanreise
a) Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend emp-
fohlen!!!
b) Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und
sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
c) Tritt der Gast vom Vertrag gegenüber dem Gastgeber zurück oder tritt er die Reise nicht
an, berührt dies nicht den Anspruch des Gastgebers auf Zahlung des vereinbarten Preises
inkl. Verpflegungsanteils und der Entgelte für etwaige Zusatzleistungen. Dies gilt nicht,
wenn dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt
wurde und dem Gastgeber die Rücktrittserklärung fristgerecht zugeht.
d) Im Rücktrittsfall durch den Gast hat sich der Gastgeber im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtungen zu besonderen Anstrengungen und unter Be-
rücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderwei-
tige Verwendung dieser zu bemühen.
e) Ist eine anderweitige Belegung der Unterkunft für den ursprünglich vom Gast gebuchten
Zeitraum möglich, muss sich der Gastgeber sich dies auf seinen Anspruch aus § 5 Lit. c)
als ersparte Aufwendung anrechnen lassen.
f) Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung er-
sparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls
nach § 5 Lit. c) anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu be-
zahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich
aller Nebenkosten):
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
g) Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die
ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Ab-
züge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen
Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur ver-
pflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
§ 6 Mängelanzeige, Abhilfe, Kündigungsrechte
a) Der Gast hat, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzei-
gen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft,
können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
b) Ein Kündigungsrecht des Gastes besteht nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen.
c) Vor Kündigung hat der Gast hat dem Gastgeber mit der Mängelanzeige eine angemes-
sene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom
Gastgeber verweigert wird oder die Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber ge-
genüber  erkennbares  Interesse  sachlich gerechtfertigt  ist  oder  dem  Gast  aus solchen
Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
d) Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Gast den Betrieb des Gastgebers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestim-
mungen in § 5 entsprechend.
§ 7 Haftungsbeschränkung
a) Der Gastgeber haftet aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB nur für Schäden,
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gast-
gebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers be-
ruhen. Hiervon bleibt die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gem.
§§ 701ff. BGB unberührt.
b) Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen vermittelt wer-
den. Dies gilt auch für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der
Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
 
B. REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE UND GRUPPENANGEBOTE
DER TOURISTINFORMATION
§ 1 Vertragsschluss
a) Soweit es dem Gast vorliegt, ist Buchungsgrundlage des Angebots des Gastgebers ist
die Beschreibung der Unterkunft sowie ergänzende Informationen.
b) Werden Buchungen durch Verbände, Firmen, Behörden und Vereine vorgenommen,
sind Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtige ausschließlich
diese. Der einzelne Gast ist in diesem Fall nicht Vertragspartner soweit diese die Buchung
nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes
vornehmen.
c) Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax
oder E-Mail an die TI übermitteln. Buchungswünsche (außer mündliche und telefonische)
sollen mittels Buchungsformular der TI erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des aus-
gefüllten  und  unterzeichneten  Buchungsformulars  als  Anhang).  Dieser  Buchungs-
wunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt demnach noch kein binden-
des Vertragsangebot seitens seiner Person dar.
d) Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die TI dem Gast - im Re-
gelfall schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen durchaus auch telefo-
nisch) - ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Terminen. Mit diesem Angebot
bietet sie ihm weiterhin den Abschluss eines Reisevertrags auf Grundlage der Reiseaus-
schreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage sowie darüber hin-
aus die entsprechenden Buchungsbedingungen verbindlich an. Die TI ist an ihr Angebot
14 Tage gebunden.
e) Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfris-
tigen Angeboten mündlich) übermittelten Annahmeerklärung des Gastes bei der TI zu-
stande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der TI ist der Reisevertrag rechts-
verbindlich für den Gast und den Anbieter der Leistungen bzw. Pauschale abge-
schlossen. 2
f) Die TI übermittelt dem Gast im Anschluss hieran eine Bestätigung des Eingangs der
Annahmeerklärung und unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Reisebestäti-
gung, die den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entspricht. Dies gilt nicht, wenn der
Gast Anspruch auf Reisebestätigung in Papierform nach Artikel 250 § 6 Abs. 1 Satz 2
EGBGB hat, weil der Vertragsschluss gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par-
teien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
g) Die von der TI angegeben vorvertraglichen Informationen über den Reisepreis, alle zu-
sätzlichen Kosten, wesentliche Eigenschaften der Reiseleistung, Zahlungsmodalitäten und
zusätzliche Kosten, Mindestteilnehmerzahl und Stornopauschalen gem. Art. 250 § 3 Nr. 1,
3, 4, 5 und 7 EGBGB werden Bestandteil des jeweiligen Pauschalreisevertrages. Dies gilt
nicht, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
h) Die TI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g
Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträge nach § 651a und § 651 c BGB, die im
Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst
versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abge-
schlossen wurden, nur die gesetzlichen Rücktritts- oder Kündigungsrechte, insb. das Rück-
trittsrecht gem. § 651h BGB besteht (siehe Lit. B, Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht aber,
wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver-
tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;
im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
i) Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen der mitangemeldeten Reiseteilnehmer
aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche, gesonderte
schriftliche Erklärung übernommen hat.
§ 2 Anzahlung und Restzahlung
a) Zahlungen des Gastes auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise darf die
TI nur dann annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und
dem Gast der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers
übergeben wurde. Die Kontaktdaten sind in verständlicher, klarer und hervorgehobener
Weise zu übergeben.
b) Gegen Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung des Gastes in Höhe
von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.
c) 14 Tage vor Reisebeginn wird die Zahlung des restlichen Reisepreises fällig. Dies gilt
nur dann, wenn der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus in Lit.
B § 4 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 14 Tage vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
d) Die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe des Sicherungsscheins
entfällt in den folgenden Fällen:
  die Reiseleistung enthält keine Beförderung des Gastes von einem Wohnort oder einem
anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder
  eine Einzelfallvereinbarung vorliegt, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige An-
zahlung erst am Ende der Reise zahlungsfällig ist
  eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, die TI in der
Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung beziehungsweise Vorauszah-
lung ausdrücklich verzichtet.
e) Die TI ist berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzu-
treten und den Gast mit den Rücktrittskosten gem. § 4 zu belasten, wenn der Gast die
Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkei-
ten, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches und vertrag-
liches Zurückbehaltungsrecht besteht.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
a) Ein Rücktritt des Reisegastes vom Pauschalreisevertrag durch den Reisegast ist jeder-
zeit vor Reisebeginn möglich. Der Rücktritt ist gegenüber der TI unter der in Lit. D ange-
gebenen Anschrift zu erklären.
b) Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt aus diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu er-
klären.
c) In diesem Fall steht der TI unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen
und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung eine ange-
messene Entschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am
Bestimmungsort oder der in dessen unmittelbaren Nähe unvermeidbare, außergewöhnli-
che Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung
von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen soll. Umstände sind un-
vermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der TI unterliegen und sich
ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrun-
gen getroffen worden wären.
d) Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
folgt berechnet:
bis 50. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
vom 49.-30. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
vom 29.-15. Tag vor Reisebeginn: 55 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
f) Dem Reisegast ist es gestattet, der TI nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder
wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten
verpflichtet.
g) Die TI behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend der ent-
standenen, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten
zu berechnen. In diesem Fall ist die TI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Ver-
wendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
h) Soweit die TI in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reispreises verpflichtet
ist, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rücktrittserklärung zu leisten.
i) Von den vorstehenden Bedingungen bleibt das gesetzliche Recht des Reisegastes ge-
mäß § 651 EGBGB unberührt, von der TI durch Mitteilung durch einen dauerhaften Daten-
träger zu verlangen, dass statt des vereinbarten Reisegastes ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Soweit die Erklärung 7 Tage vor Reisebe-
ginn der TI zugeht, ist sie rechtzeitig.
j) Die TI empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
sowie  eine  Versicherung  zur  Deckung  der  Rückführungskosten  bei  Unfall  oder
Krankheit!!!
§ 4 Rücktritt durch die TI
a) Die TI kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach den folgenden Best-
immungen zurücktreten:
  Sowohl Mindestteilnehmerzahl als auch der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rück-
trittserklärung der TI beim Gast muss bei der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung
angegeben sein
  Sowohl Mindestteilnehmerzahl als auch späteste Rücktrittsfrist sind von der TI in der
Reisebestätigung anzugeben
  Steht fest, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist die TI verpflichtet, dem
Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären.
  Die Rücktrittserklärung der TI darf dem Gast nicht nach Fälligkeit des Restreisepreises
und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 651h Abs. 4 BGB
zugehen. Geht die Rücktrittserklärung der TI dem Gast erst nach Fälligkeit zu, ist dieser
unzulässig.
b) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Gast auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
c) Die TI ist berechtigt den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen,
wenn der Reisegast ungeachtet einer Abmahnung der TI die Reise nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf eine Ver-
letzung von Informationspflichten der TI beruht, gilt dies nicht. In diesem Fall behält die TI
den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-
dungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die die TI aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der
von den Leistungsträgern beigebrachten Beträge.
§ 5 Mängel, Obliegenheiten, Abhilfeverlangen
a) Mängelanzeige und Abhilfeverlangen:
  Der Gast hat das Recht bei Reisemängeln Abhilfe zu verlangen.
  Das Recht des Gastes auf Minderung nach § 651m BGB sowie Schadensersatz gem. §
651n BGB besteht nicht, soweit die TI in Folge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte.
  Der Reisegast ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter der TI
vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist der Vertreter der TI vor Ort nicht vorhanden und ver-
traglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an die TI unter der Lit. D dieser
Bedingungen mitgeteilten Kontaktstelle in Kenntnis zu setzen. Über die Erreichbarkeit
des Vertreters von der TI beziehungsweise seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Rei-
sebestätigung unterrichtet. Der Reisegast kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, mitteilen.
  Der Vertreter der TI ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
b) Fristsetzung vor Kündigung: Wenn der Reisegast den Pauschalreisevertrag wegen
eines erheblichen Mangels kündigen, hat er der TI zuvor eine angemessene Frist zur Ab-
hilfeleistung zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe von der TI verweigert wird, da die
sofortige Abhilfe notwendig ist. Für die Erheblichkeit des Mangels wird auf § 651l BGB
verwiesen.
c) Informationspflicht: Erhält der Reisegast nicht innerhalb der von der TI mitgeteilten
Frist die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Bahnticket), hat er der TI oder
seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren.
§ 6 Haftung
a) Die vertragliche Haftung der TI für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder Gesundheit resultieren ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit sie nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
b) Die TI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen-
hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (zum Beispiel
vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) unter den folgenden Vo-
raussetzungen:
  die Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung sind ausdrücklich
und  unter  Angabe  der  Identität  und  Anschrift  des  vermittelten  Vertragspartners  als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet worden, dass sie für den Reisenden er-
kennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise der TI sind und
  wenn sie getrennt durch den Reisegast ausgewählt worden sind.
Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Bei Ursächlichkeit
haftet die TI dennoch für Schäden des Reisenden für die Verletzung von Hinweis- Aufklä-
rungs- oder Organisationspflichten.
§ 7 Geltendmachung von Ansprüchen
Der Reisegast hat gegenüber der TI die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB
geltend zu machen. Sie kann auch bei entsprechender Buchung über den Reisevermittler
erfolgen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend.
 
C. SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND UND SONSTIGE HINWEISE ZUR
ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG
§ 1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus den gesamten Vermittlungs- und Rei-
sebedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleich-
wohl ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrags bleibt demnach unberührt.
§ 2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den jeweiligen Reisegästen und der TI findet aus-
schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
§ 3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand
für Klagen der Gerichtsstand der TI Eschwege vereinbart.
§ 4 Die TI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegungen darauf hin,
dass die TI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für die TI ver-
pflichten würde, informiert die TI die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die TI weist
für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
europäische Onlinestreitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
 
D. ANZEIGEN GEGENÜBER DER TI SIND AN DIE FOLGENE ADRESSE ZU RICHTEN:
Stadtwerke Eschwege GmbH / Tourist-Information Eschwege
Hospitalplatz 16
37269 Eschwege
Telefon: (05651) 331985, Telefax: (05651) 50291
E-Mail: tourist-info@werratal-tourismus.de

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