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Tourist-Information Hocheifel-Nürburgring

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Tourist-Information Hocheifel-Nürburgring

Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ oder „Kunde“
– mit Tourist-Information-Hocheifel-Nürburgring Verbandsgemeinde Adenau, nachstehend  „TI  ADENAU“  abgekürzt,  als  Reiseveranstalter  abschließen.  Diese  Reisebedingungen  gelten  ausschließlich  für  die  Pauschalangebote  der  TI  ADENAU.  Sie
gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Unterkunftsleistungen, bzw. deren Vermittlung. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus:

1.  Vertragsschluss
1.1   Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per
Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der TI ADENAU den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reise-
beschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen
in  der  Buchungsgrundlage  (Katalog,  Gastgeberverzeichnis,  Internet),  soweit
diesem dem Kunden vorliegen.
1.2   Der  Reisevertrag  kommt  mit  dem  Zugang  der  Reisebestätigung  (Annahme-
erklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine der den gesetz-
lichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem
dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung
unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem an-
gemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermit-
teln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier-
form nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss
in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von
Geschäftsräumen erfolgte.
1.3   Soweit die TI ADENAU die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege
des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet,
gilt für diesen Vertragsabschluss:
   a.) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hin-
weise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache
zur Verfügung.
   b.) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsab-
lauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder
das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.
   c.) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Reiseleistun-
gen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten
einschließlich  aller  wesentlichen  Informationen  zu  Preisen,  Leistungen,  ge-
buchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen an-
gezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen
oder neu durchzuführen.
   d.) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde
TI ADENAU den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Betätigung
dieses  Buttons  führt  demnach  im  Falle  des  Zugangs  einer  Buchungsbestäti-
gung durch TI ADENAU zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertra -
ges. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustande -
kommens eines Reisevertrages begründet. TI ADENAU ist frei in der Annahme
oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
   e.) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die TI ADE-
NAU  dem  Kunden  unverzüglich  auf  elektronischem  Weg  den  Eingang  der
Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung
dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages
entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
   f.) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim
Kunden zu Stande, welche die TI ADENAU dem Kunden in der im Buchungs-
ablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
1.4   Weicht die Buchungsbestätigung der TI ADENAU von der Buchung des Kunden
ab, so liegt ein neues Angebot der TI ADENAU vor, an welches dieser 7 Tage
ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde
die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die TI ADENAU dem Kunden
ein Angebot in Textform für eine Pauschale unterbreitet hat.
1.5   Die von TI ADENAU gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesent-
liche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Storno-
pauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden
nur  dann  nicht  Bestandteil  des  Pauschalreisevertrages,  sofern  dies  zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6   TI  ADENAU  weist  darauf  hin,  dass  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  (§§
312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach
§  651a  und  §  651c  BGB,  die  im  Fernabsatz  (Briefe,  Kataloge,  Telefonanru-
fe, Telekopien,  E-Mails,  über  Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kün-
digungsrechte,  insbesondere  das  Rücktrittsrecht  gemäß  §  651h  BGB  (siehe
hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über
Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlos-
sen worden ist.
2.  Leistungen
2.1   Die von der TI ADENAU geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus  dem  Inhalt  der  Buchungsbestätigung  in  Verbindung  mit  der  dieser  zu-
grunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach
Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Er-
läuterungen.
2.2   Reisevermittler  und  Leistungsträger,  insbesondere  Unterkunftsbetriebe,  sind
von der TI ADENAU nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Ver-
einbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbe-
stätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten
Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3   Angaben  in  Hotelführern,  Prospekten  und  ähnlichen  Verzeichnissen,  ins-
besondere auch in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber, die nicht von
der TI ADENAU herausgegeben werden, sind für die TI ADENAU und deren
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein -
barung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht
wurden.
3.  Anzahlung/Restzahlung
3.1   Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor
Beendigung  der  Pauschalreise  nur  fordern  oder  annehmen,  wenn  ein  wirk-
samer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Siche-
rungsschein  mit  Namen  und  Kontaktdaten  des  Kundengeldabsicherers  in
klarer,  verständlicher  und  hervorgehobener  Weise  übergeben  wurde.  Nach
Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines
Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis an-
gerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und
in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
3.2   Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall
kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist
und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Be-
dingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer
als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3   Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung
zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die vertraglichen Leistungen keine
Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der
Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Rei-
seende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen ist.
3.4   Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht
und die TI ADENAU zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in
der Lage ist, gilt:
   a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fällig-
keitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Termi-
nen, so ist TI ADENAU berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag
zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser
Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der TI ADENAU nicht zu, wenn
der Reisegast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.
   b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des
Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reise-
unterlagen.
4.  Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1   Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird
empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform
zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TI ADENAU
oder beim Reisevermittler.
4.2   Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ver-
liert TI ADENAU den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TI ADE-
NAU eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht
von TI ADENAU zu vertreten ist. TI ADENAU kann keine Entschädigung ver-
langen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unver-
meidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort er-
heblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle von TI ADENAU unterliegen, und sich ihre Folgen
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrun-
gen getroffen worden wären.
4.3   Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des
Werts der von TI ADENAU ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen,
was TI ADENAU durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,
welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen
ist.  Der  Reiseveranstalter  hat  die  nachfolgenden  Entschädigungspauschalen
unter  Berücksichtigung  des  Zeitraums  zwischen  der  Rücktrittserklärung  und
dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendun-
gen  der  Reiseleistungen  festgelegt.  Die  Entschädigung  wird  nach  dem  Zeit-
punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Storno-
staffel berechnet:  bis zum 31. Tag vor Reisebeginn  10 % des Reisepreises
  vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn  20 % des Reisepreises
  vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn  30 % des Reisepreises
  vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn  70 % des Reisepreises
  ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise  90 % des Reisepreises
4.4   Der  Abschluss  einer  Reiserücktrittskostenversicherung  sowie  einer  Versiche-
rung  zur  Deckung  der  Rückführungskosten  bei  Unfall  oder  Krankheit  wird
dringend empfohlen.
4.5   Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der TI ADENAU nachzuweisen, dass ihr
keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend
festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der
geringeren Kosten verpflichtet.
4.6   Die TI ADENAU behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine hö-
here, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die TI ADENAU nachweist,
dass TI ADENAU wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendba-
re Pauschale entstanden sind. Macht die TI ADENAU einen solchen Anspruch
geltend, so ist die TI ADENAU verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen ander-
weitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu bele-
gen.
4.7   Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsicht-
lich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leis-
tungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die TI ADENAU, ohne dass ein
Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und
nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein
Umbuchungsentgelt von Euro 15,– erheben. Spätere Umbuchungen sind nur
mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehen-
den Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.8   Ist TI ADENAU infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises ver-
pflichtet, hat TI ADENAU unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.9   Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von TI ADENAU durch
Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung
ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie TI ADENAU 7 Tage vor Reisebeginn zu-
geht.
5.  Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung)
5.1   Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der TI
ADENAU anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden ent-
fallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschul-
det  unterbleibt.  Der  Reisende  kann  jedoch  die  Mängelanzeige  auch  seinem
Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine
Mängelanzeige  gegenüber  dem  Leistungsträger,  insbesondere  dem  Unter-
kunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2   Wird  die  Reise  infolge  eines  Reisemangels  erheblich  beeinträchtigt  oder  ist
dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, der TI ADENAU erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der
Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB)
kündigen. Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Rei-
semangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich
ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine ange-
messene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die
Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe
notwendig ist.
5.3   Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber der TI ADE-
NAU unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise
über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführ-
ten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltend-
machung in Textform wird dringend empfohlen.
6.   Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen
Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1   Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessange-
bote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich
vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu
informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter
Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbeson-
dere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet
sind.
6.2   Die TI ADENAU schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine
besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizi-
nische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen
solcher Leistungen
6.3   Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die TI ADENAU
nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistun-
gen sind.
7.  Haftung
7.1   Die vertragliche Haftung von TI ADENAU für Schäden, die nicht aus der Verlet-
zung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch -
führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Er-
reichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbei-
geführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.2   Die TI ADENAU haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusam-
menhang  mit  Leistungen,  die  nicht  vertraglich  vereinbarte  Hauptleistungen
sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der TI ADENAU sind und für
den  Kunden  erkennbar  und  in  der  Reiseausschreibung  oder  der  Buchungs-
bestätigung  und  unter  Angabe  der  Identität  und  Anschrift  des  vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistung bezeichnet sind, oder während des Aufent-
halts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellness-
leistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge
usw.). Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
7.3   Soweit  Leistungen  wie  ärztliche  Leistungen,  Therapieleistungen,  Massagen
oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des
Pauschalangebots der TI ADENAU sind und von dieser zusätzlich zur gebuch-
ten  Pauschale  nach  Ziff.  7.2  lediglich  vermittelt  werden,  haftet  die  TI  ADE-
NAU nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit
solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die TI ADENAU
nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB
bleiben hierdurch unberührt.
8.   Rücktritt der TI ADENAU wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Min-
desteilnehmerzahl
8.1   Die TI ADENAU kann, wenn in der konkreten Reiseausschreibung für eine be-
stimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle
oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewie-
sen wird, beim Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, bis 20 Tage vor
Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn TI ADENAU
   a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl
beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, an-
gegeben hat und
   b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-
trittsfrist angibt.
   8.2  Ein  Rücktritt  ist  dem  Kunden  gegenüber  spätestens  an  dem  Tag  zu  er-
klären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Rei-
sebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann,
hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu
machen.
8.3   Im Falle des Rücktritts durch TI ADENAU erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen
nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
9.   Nicht in Anspruch genommene Leistungen
   Nimmt  der  Reisende  einzelne  Reiseleistungen  zu  deren  vertragsgemäßer  Er-
bringung TI ADENAU bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Grün-
den, die dem Reisenden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Rei-
senden auf anteilige Rückerstattung. Die TI ADENAU wird sich jedoch, soweit
es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um
eine  Rückerstattung  bemühen  und  entsprechende  Beträge  an  den  Kunden
zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern
tatsächlich an die TI ADENAU zurückerstattet worden sind.
10.   Hinweise zur Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und
Gerichtsstandsvereinbarung
10.1   Die TI ADENAU weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-
gung darauf hin, dass TI ADENAU nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreit-
beilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für TI ADENAU
verpflichtend  würde,  informiert  die  TI  ADENAU  die  Verbraucher  hierüber  in
geeigneter Form. Die TI ADENAU weist für alle Verträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr  geschlossen  wurden,  auf  die  europäische  Online-Streitbeile-
gungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
10.2   Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Uni-
on oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Ver-
tragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der TI ADENAU die ausschließ-
liche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die TI
ADENAU ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.
10.3   Für Klagen der TI ADENAU gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reise-
vertrages,  die  Kaufleute,  juristische  Personen  des  öffentlichen  oder  privaten
Rechts  oder  Personen  sind,  die  Ihren  Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufent-
haltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent-
halt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz der TI ADENAU vereinbart
 
 © urheberrechtlich geschützt;
  Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2004 – 2020

  Veranstalter ist:
  Verbandsgemeinde Adenau
  Vertreten durch Bürgermeister Guido Nisius
  Tourist-Information Hocheifel-Nürburgring
  Kirchstraße 15 – 19, 53518 Adenau
  Telefon: +49 (0)2691 305122
  Telefax:  +49 (0)2691 305196
  E-Mail:  tourismus@adenau.de

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