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Tourismus Zentrale Saarland GmbH

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHLANGEBOTE DER TOURISMUS ZENTRALE SAARLAND GMBH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Tourismus Zentrale Saarland GmbH, nachstehend „TZS“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der TZS. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und  der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages,
Verpflichtung des Kunden
1.1.  Für alle Buchungswege gilt:
a)  Grundlage des Angebots von TZS und der Buchung des Kunden sind die Reiseaus-
schreibung und die ergänzenden Informationen von TZS für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b)  Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von TZS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein
neues Angebot von TZS vor, an das TZS für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit TZS bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist TZS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c)  Die von TZS gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften
der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax
erfolgt gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungs-
formular von TZS erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeich-
neten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde TZS den Abschluss
des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch
TZS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TZS dem Kunden eine der
den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform
übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform
nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger kör-
perlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
c) Unterbreitet TZS, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über
seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von TZS angegebenen Form und Frist annimmt. In diesemFall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei TZS  zu Stande.
TZS wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbind-
lichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung
zugeht.
1.3. TZS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g
Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im
Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver-
sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver-
handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des
Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls
nicht.
2. Bezahlung
2.1.  TZS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pau-
schalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung desSicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben
ist. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zah-
lungsfällig.
2.2.  Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder
einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück ent-
halten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung
erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Ver-
pflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt
auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, TZS in
der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrück-
lich verzichtet.
2.3.  Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl TZS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist TZS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 zu belasten.
3.  Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten
3.1.  Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber TZS unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu
erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu
erklären.
3.2.  Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TZS
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TZS eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder
in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie
nicht der Kontrolle von TZS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermei-
den lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
3.3.  TZS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt
mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt 10 %
bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt 30 %
bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt 50 %
bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt 75 %
ab 3 Tagen vor Reiseantritt bzw. Nichtantritt der Reise 80 %
3.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TZS nachzuweisen, dass TZS über-
haupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von TZS gefor-
derte Entschädigungspauschale.
3.5.  TZS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent-
schädigung zu fordern, soweit TZS nachweist, dass TZS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TZS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
3.6. Ist TZS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er
unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
3.7.  Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von TZS durch Mitteilung
auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte
und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie TZS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
3.8.  Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden
4.1.  Reiseunterlagen
Der Kunde hat TZS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu
informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von TZS mitgeteilten Frist erhält.
4.2.  Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a)  Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe
verlangen.
b)  Soweit TZS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe
schaffen konnte, kann der Reisende weder  Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c)  Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von TZS
vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von TZS vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an TZS unter der mitgeteilten Kontaktstelle von TZS zur Kenntnis zu bringen; über die Erreich-
barkeit des Vertreters von TZS bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung
unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über
den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d)  Der Vertreter von TZS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist
jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
4.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i
Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er TZS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TZS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
5.    Beschränkung der Haftung
5.1. Die vertragliche Haftung vonTZS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser
Haftungsbeschränkung unberührt.
5.2. TZS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen-
hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in derReiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität
und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TZS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§
651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
TZS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von TZS ursächlich geworden ist.
6. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber TZS
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn
die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform
wird empfohlen.
7. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1. TZS weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin,
dass TZS nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine
Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für TZS verpflichtend würde, informiert TZS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TZS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
7.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden/Reisenden und TZS die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts
vereinbart. Solche Kunden/Reisende können TZS ausschließlich an deren Sitz verklagen.
7.3.  Für Klagen von TZS gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TZS vereinbart.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrecht-
lich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V.
und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart |
München, 2018- [2018]
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Reiseveranstalter ist:
Tourismus Zentrale Saarland GmbH
Geschäftsführer Birgit Grauvogel, Arnold Künzer
Handelsregister HRB 11201
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Telefon 0681 / 92720-0
Telefax 0681 / 92720-40
E-Mail info@tz-s.de
Stand Juni 2018

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