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Bodetal Tourismus GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bodetal-Tourismus GmbH
Bereich Tourist-Information
Pauschalreisen
Geschäftsführer: Ronny Große

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (nachfolgend Reisegast/Reisender) und dem Reiseveranstalter (nachfolgend BTG-Bodetal-Information/Pauschalreisen) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1.    Reisevertrag
1.1    Mit seiner Buchung (schriftlich, telefonisch, Fax, E-Mail, Internet) bietet der Reisegast den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2    Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von der BTG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die BTG dem Reisegast eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Reisegast nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3    Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an welches die BTG für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn die BTG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn der Reisende diesem innerhalb der Bindungsfrist zustimmt.
1.4    Der Anmeldende haftet für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5    Die von der BTG gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleitungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6    Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 und 5 möglich.

2.    Leistungsverpflichtung Bodetal-Tourismus GmbH
2.1    Die in unserem Internetangebot enthaltenen Angaben und Leistungen sind für uns bindend.
2.2    Die in unserem Internetangebot angegeben Preise sind Endpreise.
2.3    Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die BTG.
2.4    Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der BTG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisbeginn nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.5    Leistungsänderungen /-abweichungen durch die BTG werden dem Reisegast unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitgeteilt.
2.6    Der Reisegast ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die BTG eine solche Reise angeboten hat. Der Reisegast hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisegast gegenüber der BTG nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisegast in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.
2.7    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2.8    Einen Sicherungsschein halten wir nicht vor, da die Absicherung der BTG/Pauschalen über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) erfolgt.

3.    Zahlung
3.1    Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, in diesem Fall über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA). Eine Anzahlung wird nicht gefordert.
3.2    Die Zahlung des vollständigen Reisepreis ist drei Wochen vor Reisebeginn fällig.
3.3    Leistet der Reisegast die Zahlung des Reisepreises nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die BTG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisegastes besteht, so ist die BTG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten zu belasten.

4.    Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1    Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für anfallende Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der BTG. Dem Reisegast wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2    Bei Rücktritt vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise durch den Reisegast steht der BTG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von der BTG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der ersparten Kosten von der BTG sowie abzüglich dessen, was die BTG durch anderweitige Verwendung der Reisleistung erwirbt.
4.3    Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
5 – 4 Wochen vor Reisebeginn            10 %
3 Wochen vor Reisebeginn                25 %
2 Wochen vor Reisebeginn                50 %
1 Woche vor Reisebeginn                         75 %
3 – 1 Tag vor Reisebeginn/ Nichtantritt        100 %

4.4    Die BTG behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten, zu berechnen.
4.5    Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.

4.6    Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Werden nach der Buchung der Reise Änderungen durch den Reisegast bei Reisetermin, Unterkunft oder Transfers vorgenommen (Umbuchung) behält sich die BTG je nach Aufwand vor, eine Umbuchungsgebühr von 40,00 € zu erheben. Geringfügige Umbuchungen können kostenfrei erfolgen.
4.7    Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen wird keine Rückerstattung durch die BTG geleistet.
4.8.    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserückrittsversicherung. Möglich bei der BTG über die Hanse Merkur Versicherung. Formulare sind bei uns erhältlich bei Reisebuchung.

5.    Mängelanzeige, Mitwirkungspflicht des Reisegastes
5.1    Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisegast verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Hierzu ist eine Mängelanzeige des Reisegastes gegenüber der BTG auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich. Unterlässt es der Reisegast einen Mängel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

6.    Haftung und Geltendmachung von Ansprüchen
6.1    Die BTG haftet nicht für fehlerhafte Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern gibt die Schadensersatzforderungen des Reisegastes an diese weiter. Sollte eine Mängelanzeige durch den Reisegast vor Ort erfolgt sein und der Leistungsträger keine Abhilfe in gesetzter Frist geschaffen haben, erfolgt eine Entschädigung nach Frankfurter Tabelle, sofern die Forderungen des Reisegastes geprüft und gerechtfertigt sind.
6.2    Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Reisegast gegenüber der BTG geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
6.3    Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

7.    Gerichtsstand und Sonstiges
7.1    Gerichtsstand der BTG ist Stendal.
7.2    Für die Rechtsbeziehung ist das deutsche Recht gültig mit der Maßgabe, dass falls der Reisegast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
7.3    Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.

Bodetal Tourismus GmbH
Bodetal-Information/ Pauschalreisen
Geschäftsführer Herr Ronny Große
Walpurgisstr. 37
06502 Thale
Tel:: 03947/77680-0
Fax: 03947/77680-19
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