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Ameropa-Reisen GmbH

Allgemeine Reisebedingungen 2017/2018
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages, soweit der
Vertragsschluss bis einschließlich 30.06.2018 erfolgt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1.
Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein
gewerblicher Weiterverkauf der Reiseoder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage dieses Ange-
bots und Ihrer Buchung sind die Beschreibung des Angebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese Ihnen  bei der Buchung vorliegen.
1.2
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisever-
trages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die von Ameropa-Reisen vertraglichzugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
1.3
Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ameropa-Reisen für die jeweilige Reise soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vor-
nehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückli-
che und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ameropa-Reisen vom Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das es für die Dauer von zehn
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustan-
de, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.  
1.4
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax er-
folgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Rei-
severtrages verbindlich an. An die Buchung sind Sie 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch
Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird Ameropa-Reisen Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Text-
form übermitteln. Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger
als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5
Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertrags-
abschluss
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des ge-
samten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angege-
ben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen gespeichert wird, werden Sie darüber und
über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Ame-
ropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem
Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zah-
lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines
Reisevertrages entsprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch
den Zugang der Buchungsbestätigung von Ameropa-Reisen bei Ihnen zu Stande, die keiner
besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bild-
schirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande,
ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung bedarf. In diesem
Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung
angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie
diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.6
Gruppenbuchungen ab 8 Personen können nur nach Rücksprache mit Ameropa-Reisen
getätigt werden.
1.7
 Ameropa-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.
(2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a
BGB (Pauschalreiseverträge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet
werden), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mo-
bilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlos-
sen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und
Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrechtgemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch
Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §
651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
des Verbrauchers geführt worden; im letztgenanntenFall besteht ein Widerrufsrecht eben-
falls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Ameropa-Reisen Verträge über
Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei
denen Ameropa-Reisen nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kun-
den/Reisenden ist.
2.
Bezahlung
2.1
 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendi-
gung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben
wurde. Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen zu leisten haben, wird Ihnen mit
der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Erfolgt die Buchung weniger als 28 Tage vor dem Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis
nach Vertragsabschluss sofort fällig (ohne Aufteilung in Anzahlung/ Restzahlung).
2.2
 Die für die Bezahlung des Reisepreises zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten
werden Ihnen in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Produktes und Vertriebsweges vor
Abgabe Ihres Buchungsauftrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige
Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht. Für die im Einzelfall angebote-
nen Zahlungsmöglichkeiten gelten die nachfolgendenMaßgaben:
a)
 Sofern Ihnen Barzahlung im Reisebüro angeboten wird, ist die Restzahlung bei Abholung
der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein über-
geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden
kann. Eine Barzahlung bei Onlinebuchung ist nicht möglich.
b)
Bitte beachten Sie, dass für alle nachfolgenden Zahlungsarten der Zahlungsvorgang für
die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt wer-
den kann. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
c)
 Sofern Ihnen die Bezahlung mittels SEPA Lastschriftmandat angeboten wird, wird für die-
se SEPA Lastschriftmandate eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen vereinbart.
Über den Lastschrifteinzug werden Sie mit der Buchungsbestätigung informiert.  
d)
Sofern Ihnen die Bezahlung mit MasterCard oder VISA angeboten wird, muss die Kredit-
karte bei Bezahlung im Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unter-
schrieben werden.  
2.3
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlungnicht entsprechend den vereinbar-
ten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Ameropa-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mah-
nung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3.
Leistungen
3.1
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen
herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum
Inhalt der Leistungspflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.2
Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungs-leistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
4.1
 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertra-
ges, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geän-
derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3
 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren
.
4.4
 Ameropa-Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
4.5
 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führen-
den Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
Ameropa-Reisen nicht vorhersehbar waren.
4.6
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertragesbestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Ameropa-Reisen den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)
 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ameropa-Reisen den Erhöhungs-
betrag verlangen.
b)
 Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl
 der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kannAmeropa-Reisen verlangen.
4.7
 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oderFlughafengebühren gegenüber Ameropa-Reisen erhöht, so kann der Reisepreis um denentsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reise-
preis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Ameropa-Reisen verteuert hat.
4.8
 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Ameropa-Reisen Sie un-
verzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zuinformieren. Preiserhöhungen sind
nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend bei Ihnen zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren  vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-
Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzu-
bieten. Sie haben die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Ame-
ropa-Reisen über die Preiserhöhung gegenüber Ameropa-Reisen geltend zu machen.

5.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reisezurücktreten. Der Rücktritt ist ge-
genüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls
die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktrittschriftlich zu erklären.
5.2
 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie
die Reise nicht an, so verliert Ame-
ropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattd
essen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder e
in Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange-
messene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3
 Ameropa-Reisen hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Auf-
wendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen be-
rücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklä-
rung wie folgt berechnet:
5.3.1 Standard-Gebühren
A.
 Hotels, Pensionen etc.:  
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag 30 %,  
ab 21. Tag bis 15. Tag 40 %,  
ab 14. Tag bis   7. Tag 65 %,  
ab   6. Tag bis   3. Tag 80 %,
ab 2 Tagen vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 90
 % des Reisepreises.
B.
Bei Ferienwohnungen und –häusern, zudem Hausbooten:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,  
ab 34. bis   3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,  
ab   2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90% des Mietpreises.
5.3.2
Ausnahmen von der Standardregelung:
Erlebnisreisen: Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausge-
stellte Visa.
A.
 Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten)
 und reine Radtouren:  
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 30. Tag 25 %,
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %,
ab 15. Tag bis   3. Tag 80 %,
ab   2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90
 % des Reisepreises.
B.
 Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten (außer Alaska, Kreuzfahrten Schott-
land, Götakanal, Baikalsee, Mekong, Douro) sowie Linienzug Österreich S. 61, Linienzug
Verona S. 61; Bahn-Wandern Österreich S. 89, Bahn-Wandern Fjord-Norwegen S.93,
Südnorwegen Winter S. 51:  
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %,
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %,
ab 21. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90
% des Reisepreises.
C.
 Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:  
C.1
Mit dem Rovos Rail von Südafrika nach Tansania S. 9
; Indien Luxuszug S.11; Al An-
dalus S. 17; Grünes Spanien S.19; African Explorer
S. 22-23; USA S. 25; Anden S. 25; Gol-
dener Ahorn S. 26-27; Alaska S. 27; Zarengold S. 30
-33, 36 u. 37; Baikalsee-Moskau S. 34;
Wladiwostok-Moskau S. 34; Shanghai S. 35; Baikalsee
-Kreuzfahrt S. 35; Ulaan Bataar S. 36;
Transsib S. 38-39 und 41-42; Orient Silk Rd. S. 43;
 Mekong S. 44; Götakanal S. 51; Salon-
wagen S. 55; Douro S. 57; Linienzug Italien S. 60;
Sonderzug Sardinien S. 60; Iran S. 95;
Usbekistan S. 95; Dach der Welt S. 95:  
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,  
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,  
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90
% des Reisepreises.
C.2
 Eastern & Oriental Express S. 10, Venice Simplon-Orient-Express S. 12-13; Belmond
Royal Scotsman S. 14, Irland S. 15, Kreuzfahrt Schottland S. 50; Bahn-Wandern Korsika S.
92; Bahn-Wandern Schottland S. 93:  bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,  
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,  
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,  
ab 28. Tag bis   3. Tag 80 %,  
ab   2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
C.3
 Rovos Rail „Pride of Africa“ S. 8 u. 94, Shongololo-Express S.24
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,  
ab 28. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
C.4
 Japan S. 46; Transsib. Moskau – Baikalsee S. 40:
Bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. bis 30. Tag 30 %,  
ab 29. bis 15. Tag 40 %,
ab 14. bis   7. Tag 60 %,
ab   6. bis   3. Tag 75 %,
ab   2 Tage vor Anreise und bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.
5.3.3
 Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte und in der Reisebestätigung separat ausge-
wiesene Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen) sind von Umtausch oder Erstattung aus-
geschlossen. Für separat vermittelte DB-Zugfahrkarten, die keine RIT-Fahrkarten sind, be-
tragen Umtausch und Erstattung 19 € pro Ticket. Abeinem Tag vor dem 1. Geltungstag sind
bei allen DB-Fahrkarten Umtausch und Erstattung ausgeschlossen.
.4
 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass ihr
überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr gefor-
derte Pauschale.
5.5
 Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ameropa-Reisen nachweist, dass ihr wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem
Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleis-
tungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6
 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6.
Änderungen, Umbuchungen  
6.1
Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme ei-
nes Haustieres) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so
wird von uns ein Entgelt von 15 € pro Buchung zzgl. evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger
erhobenen Kosten für die Änderungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern, berechnet.
6.2
 Ein Anspruch von Ihnen nach Vertragsabschluss aufÄnderungen hinsichtlich des Rei-
setermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförde-
rungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf IhrenWunsch dennoch eine Umbuchung vor-
genommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbu-
chungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
- bei
5.3.1 A
. bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 € pro Person;
- bei
5.3.1 B.
 bis 45 Tage vor Mietbeginn 34 € pro Mietobjekt;
- bei
5.3.2 A
 und
B
 bis 60 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei
5.3.2 C1
 und
C4
 bis 92 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei
5.3.2 C2
 und
C3
 bis 56 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
Die vorgenannten Entgelte gelten jeweils zuzüglich
der Kosten für bestellte und ausgestellteVisa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte
Eintrittskarten, sowie evtl. der vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Kosten für die Än-
derungen, welche wir Ihnen im Voraus beziffern. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich
nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen ein Umbuchungsentgelt von 112 € pro Person.  
6.3
 Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der vorstehenden Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß
Ziff. 5.3.1 - 5.3.3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-
den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7.
Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht
in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstat-
tung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendun-
gen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
8.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehm
erzahl
8.1
 Ameropa-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Regelungen zurücktreten:
a)
 Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch Ameropa-Reisen muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für
alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben s
ein. b)
 Ameropa-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der  
Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu
verweisen.
c)
 Ameropa-Reisen  ist  verpflichtet,  Ihnen  gegenüber  die  Absage  der  Reise  unverzüglich  zu
erklären,  wenn  feststeht,  dass  die  Reise  wegen  Nichterreichen  der  Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d)
 Ein Rücktritt von Ameropa-Reisen später als 28 Tag
e vor Reisebeginn ist unzulässig.
8.2
 Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer
 mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben die
ses Recht unverzüglich nach der Erklä-
rung über die Absage der Reise durch Ameropa-Reisen  uns gegenüber geltend zu machen.
8.3
 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt
, erhalten Sie auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie
ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße ver-
tragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. KündigtAmeropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, ein-
schließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10.
Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
10.1
 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflic
htung zur Mängelanzeige ist bei
Reisen mit Ameropa-Reisen wie folgt konkretisiert:
a)
 Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Ame-
ropa-Reisen (Reiseleitung, Agentur oder, wo diese nicht vorhanden ist, Hotelleitung oder
Vermieter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.  
b)
 Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von
Ameropa-Reisen werden Sie spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c)
 Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht
geschuldet, so sind Sie verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Ameropa-Reisen
unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.  
d)
 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.  
10.2
 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von
Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Ameropa-Reisen anzuerkennen.
10.3
 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den
Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst
zulässig, wenn Ameropa-Reisen oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte angemesse-
ne Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist be-
darf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist odervon Ameropa-Reisen oder ihren Beauftrag-
ten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.  
10.4
 Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeigeder zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen
ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt  worden ist. Die Schadensanzeige ist
bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen  Vertretung von Ameropa-Reisen anzuzeigen.
10.5
 Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterla-gen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der Ihnen von Ameropa-Reisen mitgeteiltenFrist nicht oder nicht vollständig erhalten.
11.
Beschränkung der Haftung
11.1
Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Rei-
sepreis beschränkt,
a) soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird  
oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehendseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrüc
klich und unter Angabe des vermit-
telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.  
Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbrin-
gung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklä-
rungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden isten Schaden allein wegen eines Ver-
schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2
 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen
, Personen und Sachschäden imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Rei-
seausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermit-
telten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie
für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.  
Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbrin-
gung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklä-
rungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist
Eine etwaige Haftung von Ameropa-Reisen aus der Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt
durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
12.
  Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen; Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1
Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB haben Sie spätestens innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
12.2
 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten
allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der
nächste Werktag.
12.3
 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfol-
gend angegebenen Anschrift erfolgen.
12.4
 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Ver-
schulden an der Einhaltung der Frist verhindert wor
den sind.
12.5
 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungs-
verzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.4, wenn Ge-
währleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 6
51e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
geltend zu machen.
12.6
 Ameropa-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung da-
rauf hin, dass Ameropa-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-
nimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen
für Ameropa-Reisen verpflichtend würde, informiert Ameropa-Reisen die Verbraucher hier-
über in geeigneter Form.
Ameropa-Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ge-
schlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13.
Verjährung
13.1
 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus derVerletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von
Ameropa-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-
Reisen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sons-
tiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ame-
ropa-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ameropa-Reisen
beruhen.
13.2
 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3
 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ver-traglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag d
er Frist auf einen Sonntag, einen am Erklä-
rungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag  oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
13.4
 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie
oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.
Informationspflichten über die Identität des ausfüh
renden
Luftfahrtunternehmens
14.1
 Ameropa-Reisen informiert Sie entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens
bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtli-
cher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
14.2
 Steht / Stehen bei der Buchung die ausführende(n)Fluggesellschaft(en) noch nicht fest,
so ist Ameropa-Reisen verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführenwird bzw. werden. Sobald Ameropa-
Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden Sie informiert.  
14.3
 Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird
Ameropa-Reisen Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist
über den Wechsel informieren.  
14.4
 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten
 untersagt ist), ist auf den Internet-
Seiten von Ameropa-Reisen oder direkt überhttp://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-
ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Ameropa-Reisen einzusehen.
15.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1
 Ameropa-Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschrif-
ten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständigeKonsulat Auskunft. Dabei wird davon
ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaats-angehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier:
http://www.auswaertiges-amt.de. Auch Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
In den meisten Ländern müssen Ausländer bei Einreise ein Rückreiseticket und ausreichen-
de finanzielle Mittel für den Aufenthalt vorweisen
können. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei
der Botschaft des jeweiligen Reiselandes nach den aktuell gültigen Regelungen.
Die in den Preistabellen genannten Visagebühren gelten für Deutsche. Im Falle der Stornie-
rung oder Änderungen einer Reise werden die Visakosten, wenn die Beschaffung bei uns
bestellt wurde, zu 100% berechnet.
15.2
 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devi-
senvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ame-
ropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Sollten mitgeteilte Einreisevorschriften einzelner
Länder von Ihnen nicht eingehalten werden
oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie des-
halb an der Reise verhindert sind, können Sie hieraus keine Ansprüche gegen Ameropa-
Reisen herleiten.
15.3
 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauf-
tragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16.
Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine
Reiserücktritts-Versicherung enthalten
ist. Wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu
Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktritts-
Versicherung* der Europäischen Reiseversicherung AG. Außerdem wird der Abschluss einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten Unfall oder Krankheit dringend emp-
fohlen.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reisever-
sicherung AG.
17.
Datenschutz
17.1
 Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchfüh-
rung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung
 Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet
nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden
(die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz).
17.2
 Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen  missbräuchliche Verwendung geschützt.
18.
 Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
18.1
 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mi
tgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Ameropa-Reisen die ausschließliche Geltung desdeutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende  können Ameropa-Reisen ausschließlich am Sitz von Ameropa-Reisen verklagen.
18.2
 Für Klagen von Ameropa-Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisever-
trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per-
sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ameropa-Reisen vereinbart.

Kontaktadresse
Ameropa-Reisen GmbH
Hewlett-Packard-Str. 4
61352 Bad Homburg v. d. H.  
Tel. 06172 109 0

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