Allgemeine Reisebedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „Reisender“ oder „Kunde“ - mit Naheland-Touristik GmbH, nachstehend „NLT“ abgekürzt, als Reiseveranstalter vor dem 01.07.2018 abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der NLT. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Unterkunftsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der NLT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundla-
ge (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen. Für Online-Buchungen gilt ausschließlich Ziff. 1.3.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der NLT an den Kunden zustande. Sie bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertrags-
schluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterblei-
ben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.3 Soweit die NLT die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen
Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte
Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c) Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten ein-
schließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde
hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bu chen“ bietet der Kunde NLT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch NLT zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ wird keine Anspruch des Kun den auf das Zustandekommens eines Reisevertrages begründet. NLT ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
e) Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die NLT dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Bu-
chungswunsch des Kunden.
f) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche die NLT dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
1.4 Weicht die Buchungsbestätigung der NLT von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der NLT vor, an welches dieser 7 Tage ab dem Datum der Bu-
chungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stan-
de, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Rest-
zahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die NLT dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale un-
terbreitet hat.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1 Die von der NLT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-
tigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage
enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Reisevermittler und Leistungsträger, insbesonde-
re Unterkunftsbetriebe, sind von der NLT nicht bevoll-
mächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen
zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Bu -
chungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-
trages abändern.
2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbesondere auch in Hausprospekten
der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der NLT heraus-
gegeben werden, sind für die NLT und deren Leistungs-
pflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch aus -
drückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der
Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestäti-
gung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ge-
mäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf
den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Bu-
chungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
3.2 Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn zah-
lungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungster-
min vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen ab -
gesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zah-
lungsfällig.
3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2
entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Siche -
rungsscheins, falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € pro Person nicht übersteigt, falls die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.
3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rück-
trittsrecht des Kunden besteht und die NLT zur Erbrin-
gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der La-
ge ist, gilt:
a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung
bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder
nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist NLT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rück-
trittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu be -
lasten.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises be-
steht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnah-
me der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunter-
lagen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklä-
rung bei der NLT.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilneh-
mer stehen der NLT Ersatz für die getroffenen Reisevor-
kehrungen und die Aufwendungen der NLT wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die ge-
wöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Rei-
seleistungen berücksichtigt sind:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
10 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
20 % des Reisepreises
vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn
30 % des Reisepreises
vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn
70 % des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90
% des Reisepreises
4.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-
rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück-
führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend
empfohlen.
4.4 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der NLT nachzu-
weisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pau-
schalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.5 Die NLT behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit die NLT nachweist, dass ihr wesent-
lich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendba-
re Pauschale entstanden sind. Macht die NLT einen sol-
chen Anspruch geltend, so ist die NLT verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung et-
wa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen ander-
weitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu
beziffern und zu belegen.
4.6 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertrags-
schluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leis -
tungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die NLT, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vor-
nahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebe-
ginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Späte-
re Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisever-
trag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden
Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Um-
buchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verur-
sachen.
5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige,
Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der NLT anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver-
schuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunfts-
betrieb ist nicht ausreichend.
5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der NLT erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn die NLT, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der NLT oder ihren Beauf-
tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündi-
gung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertrags-
gemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb ei-
nes Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rück-
reisedatum gegenüber der NLT unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine frist-
wahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträ-
gern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunfts-
betrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfal-
len nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendma-
chung von Ansprüchen unverschuldet unterbleibt.
6. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pau-
schalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbe-
handlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leis-
tungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme
der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende
Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichti-
gung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwer-
den oder Krankheiten geeignet sind.
6.2 Die NLT schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den je-
weiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklä-
rung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwir-
kungen solcher Leistungen
6.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhän-
gig davon, ob die NLT nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von NLT für Schäden, die
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reise-
preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden we-
der vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die NLT für einen dem Reisenden entstehenden Scha-
den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-
trägers verantwortlich ist.
7.2 Die NLT haftet nicht für Angaben und Leistungsstö-
rungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht
Bestandteil des Pauschalangebots der NLT sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung
oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung be-
zeichnet sind, oder während des Aufenthalts als Fremd-
leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbe-
suche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Naheland-Touristik GmbH für Buchungen gültig ab
01.07.2018 Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote, welche die Naheland-Touristik GmbH für die Nahe.Urlaubsregion anbietet!7.3 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Thera-
pieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendun-
gen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pau-
schalangebots der NLT sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermit-
telt werden, haftet die NLT nicht für Leistungserbrin-
gung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet
die NLT nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
8. Rücktritt der NLT wegen Nichterreichen einer ausge-
schriebenen Mindesteilnehmerzahl
8.1 Die NLT kann, wenn in der konkreten Reiseausschrei-
bung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemei-
nen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird, beim Nichterreichen dieser Mindest-
teilnehmerzahl, bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Reise-
vertrag zurücktreten.
8.2 Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbe-
stätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
8.3 Die NLT ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchfüh-
rung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
8.4 Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeich -
neten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die NLT verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu er-
klären.
8.5 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlan-
gen, wenn NLT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubie-
ten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch NLT dieser gegenüber geltend zu machen.
8.6 Im Falle des Rücktritts durch die NLT erhält der Kun-
de auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüg-
lich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus ande-
ren, nicht von der NLT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die NLT wird sich jedoch, so-
weit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge han-
delt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden
zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die NLT zurückerstattet worden sind.
10. Verjährung
10.1 Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von NLT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NLT beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NLT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NLT beruhen.
10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den § 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklä-
rungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol-
chen Tages der nächste Werktag
10.4 Schweben zwischen dem Reisenden und NLT Ver-
handlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ge-
hemmt, bis der Reisende oder NLT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Hinweise zur Einrichtungen der alternativen Streit-
beilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
11.1 Die NLT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Reisebedingungen eine Teilnahme für die NLT an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und die NLT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für NLT verpflichtend würde, informiert die NLT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Die NLT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der NLT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die NLT ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.
11.3 Für Klagen der NLT gegen Reisende bzw. Vertrags-
partner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der NLT vereinbart.
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wälte, Stuttgart | München 2004 – 2018
Reiseveranstalter ist: Naheland-Touristik GmbH
vertreten durch: Geschäftsführerin Ute Meinhard
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