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Naheland-Touristik GmbH

Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrter Gast,
wir  bitten  Sie  um  aufmerksame  Lektüre  der  nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „Reisender“  oder  „Kunde“  -  mit  Naheland-Touristik GmbH,  nachstehend  „NLT“  abgekürzt,  als  Reiseveranstalter  vor  dem  01.07.2018  abschließen.  Diese  Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote  der  NLT.  Sie  gelten  nicht  für  die  Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Unterkunftsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der NLT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundla-
ge (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen. Für Online-Buchungen gilt ausschließlich Ziff. 1.3.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der NLT an den Kunden zustande. Sie bedarf keinerbestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertrags-
schluss  erhält  der  Kunde  die  schriftliche  Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterblei-
ben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.3  Soweit  die  NLT  die  Möglichkeit  einer  verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen
Vertragsabschluss:
a) Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende  Hinweise  erläutert.  Als  Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte
Online-Buchungsformular zurücksetzen.
c)  Nach  Abschluss  der  Auswahl  der  vom  Kunden  gewünschten  Reiseleistungen  und  der  Eingabe  seiner persönlichen  Daten  werden  die  gesamten  Daten  ein-
schließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten  Reiseversicherungen  angezeigt.  Der  Kunde
hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.
d)  Mit  Betätigung  des  Buttons  „zahlungspflichtig  bu chen“ bietet der Kunde NLT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch NLT zum Abschluss eines zahlungspflichtigen  Reisevertrages.  Durch  die  Vornahme  der Onlinebuchung  und  die  Betätigung  des  Buttons  „zahlungspflichtig  buchen“  wird  keine  Anspruch  des  Kun den  auf  das  Zustandekommens  eines  Reisevertrages begründet. NLT ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.
e)  Soweit  keine  Buchungsbestätigung  in  Echtzeit  erfolgt, bestätigt die NLT dem Kunden unverzüglich auf elektronischem  Weg  den  Eingang  der  Buchung.  Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Bu-
chungswunsch des Kunden.
f)  Der  Reisevertrag  kommt  mit  dem  Zugang  der  Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche die NLT dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.
1.4  Weicht  die  Buchungsbestätigung  der  NLT  von  der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der NLT vor, an welches dieser 7 Tage ab dem Datum der Bu-
chungsbestätigung  gebunden  ist.  Der  Vertrag  kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stan-
de,  soweit  der  Kunde  die  Annahme  dieses  Angebots durch  ausdrückliche  Erklärung,  Anzahlung  oder  Rest-
zahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die NLT dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale un-
terbreitet hat.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1  Die  von  der  NLT  geschuldeten  Leistungen  ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä-
tigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung  des  jeweiligen  Pauschalangebots  und nach  Maßgabe  sämtlicher,  in  der  Buchungsgrundlage
enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2  Reisevermittler  und  Leistungsträger,  insbesonde-
re Unterkunftsbetriebe, sind von der NLT nicht bevoll-
mächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen
zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Bu -
chungsbestätigung  hinausgehen  oder  im  Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever-
trages abändern.
2.3 Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen,  insbesondere  auch  in  Hausprospekten
der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der NLT heraus-
gegeben werden, sind für die NLT und deren Leistungs-
pflicht  nicht  verbindlich,  soweit  sie  nicht  durch  aus -
drückliche  Vereinbarung  mit  dem  Gast  zum  Inhalt  der
Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestäti-
gung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ge-
mäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf
den  Reisepreis  angerechnet  wird.  Sie  beträgt,  soweit
im  Einzelfall  nichts  anderes  vereinbart  und  in  der  Bu-
chungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.
3.2  Die  Restzahlung  ist  21  Tage  vor  Reisebeginn  zah-
lungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungster-
min vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen ab -
gesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zah-
lungsfällig.
3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2
entfällt  die  Verpflichtung  zur  Übergabe  eines  Siche -
rungsscheins, falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden  dauert,  keine  Übernachtung  einschließt  und der Reisepreis 75 € pro Person nicht übersteigt, falls die vertraglichen  Leistungen  keine  Beförderung  von  und zum  Urlaubsort  beinhalten  und  vereinbart  und  in  der Buchungsbestätigung  vermerkt  ist,  dass  der  gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.
3.4  Soweit  kein  vertragliches  oder  gesetzliches  Rück-
trittsrecht des Kunden besteht und die NLT zur Erbrin-
gung der vertraglichen Leistungen bereit und in der La-
ge ist, gilt:
a)  Leistet  der  Reisegast  Anzahlung  oder  Restzahlung
bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder
nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist NLT  berechtigt,  nach  Mahnung  mit  Fristsetzung  vom Vertrag  zurückzutreten  und  den  Reisegast  mit  Rück-
trittskosten  gemäß  Ziff.  4  dieser  Bedingungen  zu  be -
lasten.
b)  Ohne  vollständige  Bezahlung  des  Reisepreises  be-
steht  kein  Anspruch  des  Kunden  auf  Inanspruchnah-
me der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunter-
lagen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1  Der  Kunde  kann  bis  Reisebeginn  jederzeit  von  der Reise  zurücktreten.  Es  wird  empfohlen,  den  Rücktritt zur  Vermeidung  von  Missverständnissen  schriftlich  zu erklären.  Stichtag  ist  der  Eingang  der  Rücktrittserklä-
rung bei der NLT.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilneh-
mer stehen der NLT Ersatz für die getroffenen Reisevor-
kehrungen und die Aufwendungen der NLT wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die ge-
wöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Rei-
seleistungen berücksichtigt sind:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn     
10 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn   
20 % des Reisepreises
vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn   
30 % des Reisepreises
vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn   
70 % des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90
% des Reisepreises
4.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-
rung  sowie  einer  Versicherung  zur  Deckung  der  Rück-
führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend
empfohlen.
4.4 Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der NLT nachzu-
weisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pau-
schalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.5 Die NLT behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen  eine  höhere,  konkrete  Entschädigung  zu fordern,  soweit  die  NLT  nachweist,  dass  ihr  wesent-
lich  höhere  Aufwendungen  als  die  jeweils  anwendba-
re Pauschale entstanden sind. Macht die NLT einen sol-
chen Anspruch geltend, so ist die NLT verpflichtet, die
geforderte  Entschädigung  unter  Berücksichtigung  et-
wa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen ander-
weitigen  Verwendung  der  Reiseleistungen  konkret  zu
beziffern und zu belegen.
4.6  Werden  auf  Wunsch  des  Kunden  nach  Vertrags-
schluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft,  der  Verpflegungsart  oder  sonstiger  Leis -
tungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die NLT, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vor-
nahme  der  Umbuchung  besteht  und  nur,  soweit  dies überhaupt  möglich  ist,  bis  zum  32.  Tag  vor  Reisebe-
ginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Späte-
re Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisever-
trag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden
Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Um-
buchungswünsche,  die  nur  geringfügige  Kosten  verur-
sachen.
5.  Obliegenheiten  des  Reisenden,  (Mängelanzeige,
Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der NLT anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver-
schuldet  unterbleibt.  Eine  Mängelanzeige  gegenüber dem  Leistungsträger,  insbesondere  dem  Unterkunfts-
betrieb ist nicht ausreichend.
5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der NLT erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der  Reisende  den  Reisevertrag  nach  den  gesetzlichen
Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn die NLT, bzw. ihre Beauftragten eine  ihnen  vom  Reisenden  bestimmte  angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der NLT oder ihren Beauf-
tragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündi-
gung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertrags-
gemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb ei-
nes Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rück-
reisedatum  gegenüber  der  NLT  unter  der  nachfolgend
angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine frist-
wahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträ-
gern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunfts-
betrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfal-
len nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendma-
chung von Ansprüchen unverschuldet unterbleibt.
6.  Besondere  Obliegenheiten  des  Reisenden  bei  Pau-
schalen  mit  ärztlichen  Leistungen,  Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbe-
handlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leis-
tungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme
der  Leistungen  zu  informieren,  ob  die  entsprechende
Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichti-
gung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwer-
den oder Krankheiten geeignet sind.
6.2 Die NLT schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den je-
weiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklä-
rung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwir-
kungen solcher Leistungen
6.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhän-
gig davon, ob die NLT nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.
7. Haftung
7.1  Die  vertragliche  Haftung  von  NLT  für  Schäden,  die
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reise-
preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden we-
der vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die NLT für einen dem Reisenden entstehenden Scha-
den  allein  wegen  eines  Verschuldens  eines  Leistungs-
trägers verantwortlich ist.
7.2 Die NLT haftet nicht für Angaben und Leistungsstö-
rungen  im  Zusammenhang  mit  Leistungen,  die  nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht
Bestandteil des Pauschalangebots der NLT sind und für den  Kunden  erkennbar  und  in  der  Reiseausschreibung
oder  der  Buchungsbestätigung  als  Fremdleistung  be-
zeichnet sind, oder während des Aufenthalts als Fremd-
leistungen  lediglich  vermittelt  werden  (z.B.  Kur-  und Wellnessleistungen,  Sportveranstaltungen,  Theaterbe-
suche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).
Reisebedingungen für Pauschalangebote der Naheland-Touristik GmbH für Buchungen gültig ab
01.07.2018   Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote, welche die Naheland-Touristik GmbH für die Nahe.Urlaubsregion anbietet!7.3 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Thera-
pieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendun-
gen  oder  Dienstleistungen  nicht  Bestandteil  des  Pau-
schalangebots  der  NLT  sind  und  von  dieser  zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermit-
telt  werden,  haftet  die  NLT  nicht  für  Leistungserbrin-
gung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet
die NLT nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
8. Rücktritt der NLT wegen Nichterreichen einer ausge-
schriebenen Mindesteilnehmerzahl
8.1 Die NLT kann, wenn in der konkreten Reiseausschrei-
bung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemei-
nen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete  Reisen  auf  eine  Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird, beim Nichterreichen dieser Mindest-
teilnehmerzahl, bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Reise-
vertrag zurücktreten.
8.2 Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbe-
stätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
8.3  Die  NLT  ist  verpflichtet,  den  Kunden  unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchfüh-
rung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
8.4 Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeich -
neten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die NLT verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu er-
klären.
8.5 Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlan-
gen, wenn NLT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubie-
ten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch NLT dieser gegenüber geltend zu machen.
8.6 Im Falle des Rücktritts durch die NLT erhält der Kun-
de auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüg-
lich zurück.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt  der  Reisende  einzelne  Reiseleistungen  infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus ande-
ren, nicht von der NLT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die NLT wird sich jedoch, so-
weit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge han-
delt,  beim  Leistungsträger  um  eine  Rückerstattung bemühen  und  entsprechende  Beträge  an  den  Kunden
zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die NLT zurückerstattet worden sind.
10. Verjährung
10.1 Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von NLT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen  Pflichtverletzung  eines  gesetzlichen  Vertreters  oder  Erfüllungsgehilfen  von  NLT  beruhen,  verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NLT oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen  Vertreters  oder  Erfüllungsgehilfen  von  NLT beruhen.
10.2  Alle  übrigen  vertraglichen  Ansprüche  nach  den  § 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
10.3  Die  Verjährung  nach  Ziffer  10.1  und  10.2  beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklä-
rungsort  staatlich  anerkannten  allgemeinen  Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol-
chen Tages der nächste Werktag
10.4 Schweben zwischen dem Reisenden und NLT Ver-
handlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden  Umstände,  so  ist  die  Verjährung  ge-
hemmt, bis der Reisende oder NLT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Hinweise zur Einrichtungen der alternativen Streit-
beilegung;  Rechtswahl-  und  Gerichtsstandsvereinbarung
11.1 Die NLT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Reisebedingungen eine Teilnahme für die NLT  an  der  Verbraucherstreitbeilegung  nicht  verpflichtend ist und die NLT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für NLT verpflichtend würde, informiert die  NLT  die  Verbraucher  hierüber  in  geeigneter  Form.
Die  NLT  weist  für  alle  Verträge,  die  im  elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis  zwischen  dem  Reisenden  und  der  NLT  die ausschließliche  Geltung  des  deutschen  Rechts  vereinbart. Solche Reisende können die NLT ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.
11.3 Für Klagen der NLT gegen Reisende bzw. Vertrags-
partner  des  Reisevertrages,  die  Kaufleute,  juristische Personen  des  öffentlichen  oder  privaten  Rechts  oder Personen  sind,  die  Ihren  Wohnsitz  oder  gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der NLT vereinbart.

© urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsan-
wälte, Stuttgart | München 2004 – 2018

Reiseveranstalter ist: Naheland-Touristik GmbH
vertreten durch: Geschäftsführerin Ute Meinhard
Bahnhofstraße 37 · 55606 Kirn· Telefon: 06752-137610
Telefax: 06752-137620 · E-Mail: info@naheland.net
Handelsregister Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 2733

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