Reisebedingungen
Die EUROFUN TOURISTIK GMBH (in weiterer Folge kurz EUROFUN genannt) tritt mit ihren Marken EUROBIKE und EUROHIKE am Markt für Aktivreisen auf.
EUROFUN kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von EUROFUN abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor
Vertragsabschluss ersichtlich. Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und EUROFUN geschlossenen, Reisevertrages.
I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende EUROFUN den Abschluss eines Reisever-
trages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungs-
formular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige
schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend.
Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten
Reisenden – verbindlich anerkannt.
2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch EUROFUN, bzw. bei vermittelten Reisen
durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rech-
nung (= Pauschalreisevertrag) zustande.
3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreise-
vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch EUROFUN. Kundenwünsche
sind grundsätzlich unverbindlich. EUROFUN wird diese weiterleiten, wobei darin je-
doch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des
jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kunden-
wünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.
II. BEZAHLUNG
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens elf Monate vor
dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20 % pro Person fällig. Die
Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang
der Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reise-
unterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette
Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende
Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Bank-
überweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben
wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden.
III. RÜCKTRITT DES REISENDEN / ERSATZTEILNEHMER / UMBUCHUNG
1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt
ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes
der Reise (= No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den
Veranstalter) verrechnet:
Stornogebühren (= Entschädigung) für Rad-, Wander- und Familienreisen:
Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mindes-
tens EUR 50,–
Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90 % des Reisepreises
Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises
Abweichende Stornogebühren (= Entschädigung) für die Reiseart „Rad & Schiff“:
Bis 84 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag)
Vom 83. Tag bis 42. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
Vom 41. Tag bis 28. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
Vom 27. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90% des Reisepreises
Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises
Zur Deckung allfälliger Stornogebühren (= Entschädigung) ist eine Reiserücktritts-
versicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren
empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer VI. 11.
2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der
Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer V. 1–4. dieser Reisebe-
dingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die
alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprüng-
lichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch
ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Er-
satzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Person EUR 50,– verrechnet.
3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie
und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechen-
de Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar.
Für derartige Buchungsänderungen werden pro Person EUR 50,– verrechnet.
IV. RÜCKTRITT VON EUROFUN
1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reise-
antritt der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl EUROFUN
zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der
Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist EUROFUN
berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rück-
trittsgebühren/Stornogebühren gemäß Ziffer III. 1. zu belasten.
2. Ist EUROFUN aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der
Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden
unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann EUROFUN
vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber
ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.
3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene
Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reise-
veranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von
21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann EUROFUN gegen volle Erstattung aller
bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung
vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird
empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist
vorzunehmen.
4. EUROFUN kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
V. LEISTUNGEN
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt
vorliegenden Reiseausschreibungen von EUROFUN für die jeweils gebuchte Reise-
zeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von
Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie
etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks,
sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungs-
bestätigung/Rechnung angeführt sind.
2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Even-
tuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen
(z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch
nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren
Umgebung ausgewichen werden.
3. Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Strecken-
führung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker
befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen er-
möglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht
die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich
als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.
4. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der
Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen
innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden
jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden
Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.
5. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR und pro Person im Doppelzimmer. Dabei
bestimmt der erste Tag des Basispakets den Saisonpreis. Ggf. gebuchte Zusatz-
nächte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfällige Zuschläge sind
in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt und auch auf der Reisebestätigung/
Rechnung ersichtlich.
6. Bei unseren Reisen werden für mitreisende Kinder üblicherweise folgende Er-
mäßigungen auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer
zweier Vollzahler gewährt: 0 bis 5,99 Jahre 100 % (ev. anfallende Kosten sind vor Ort
zu begleichen, siehe Ziffer V. 7.) / 6 bis 11,99 Jahre 50 % / 12 bis 14,99 Jahre 25 % /
ab 15 Jahren 10 %.
Kinderermäßigungen für die Reiseart Rad & Schiff, bei speziellen Familienreisen so-
wie bei anderen, entsprechend gekennzeichneten Reisen, können von dieser Rege-
lung abweichen und sind im Einzelfall pro Buchung zu klären.
7. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder,
Kur-/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hun-
de) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reise-
ausschreibung hingewiesen.
8. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Bu-
chung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hin-
gewiesen.
9. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruch-
nahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in An-
spruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
VI. REISETEILNAHME / HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für
einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages ent-
sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum
Startort der Reise) erfüllt werden.
2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minder-
jährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teil-
nehmen.
3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforde-
rungen einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen
ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider
nicht geeignet.
4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Rei-
senden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die ange-
botenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf
nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern
aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.
5. EUROFUN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschrei-
bungen zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.
6. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungs-
bedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
7. Sollte aus Gründen, die von EUROFUN nicht beeinflusst werden können (z.B. Um-
bauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen
nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw.
ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.
8. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von EUROFUN ausgewähl-
ten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von EUROFUN weder vor-
sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von EUROFUN
für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des
Reisepreises beschränkt.
9. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet
EUROFUN nur, wenn diese durch EUROFUN verursacht wurden und sofort nach Auf-
treten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,– pro Person.
Keinerlei Haftung wird übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht
im Reisegepäck mitgenommen werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zah-
lungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen;
Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.
10. Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer
Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellun-
gen an den Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalter-
räder abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt
zu Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Be-
schädigungen, insbesondere Lackschäden, nach sich ziehen können. Für während
des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen.
EUROFUN legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen Wert auf eine si-
chere Abstellmöglichkeit der Fahrräder. Separat verschließbare Radgaragen können
jedoch leider nicht immer garantiert werden. Sowohl Leihräder als auch eigene Fahr-
räder sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener
Fahrräder kann von EUROFUN keine Haftung übernommen werden.
11. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Rei-
serücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung
für die Mitnahme eigener Fahrräder empfehlenswert. Informationen zu weiteren
Versicherungsmöglichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstützung
während der Reise einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder
Tod, finden sich je nach gebuchter Reise unter www.eurobike.at/reiseversicherung
oder www.eurohike.at/reiseversicherung.
VII. GEWÄHRLEISTUNG
1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflich-
tung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was
vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrunde-
liegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit
des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). EUROFUN kann eine Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie
vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von
gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung
kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das
Abhilfeverlangen ist an EUROFUN direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind
auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort
zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung
der Reise bis zur Abhilfe durch EUROFUN kann der Reisende nach Rückkehr von der
Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).
Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel
den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entspre-
chende Abhilfe zu ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.
3. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei EU-
ROFUN geltend gemacht werden.
VIII. MITWIRKUNGSPFLICHT
1. Der Reisende hat EUROFUN umgehend zu informieren, falls er die notwendigen
Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des An-
sprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).
2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventu-
ell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Ins-
besondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen
zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies
möglich ist.
3. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (recht-
zeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende
den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern
dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschul-
den bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.
IX. SONSTIGES
1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Ge-
sundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den
jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von EURO-
FUN mitgeteilt.
2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der
ihm von EUROFUN zur Verfügung gestellten Ausrüstung.
3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.
4. Erfüllungsort ist der Sitz von EUROFUN.
5. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechen-
fehler werden vorbehalten!
6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Rei-
severtrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.
X. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämt-
licher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Der Reisende kann EUROFUN nur an ihrem Sitz verklagen.
3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgeblich.
XI. ABSICHERUNG VON KUNDENGELDERN
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des
Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reisever-
anstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschal-
reise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbe-
förderung der Reisenden gewährleistet.
EUROFUN hat eine Insolvenzabsicherung mit der Volksbank Oberösterreich AG,
Stadtplatz 9, 5280 Braunau, Tel.: +43 (0) 7722 84141-4050, E-Mail: office@vb-ooe.at
abgeschlossen. Der Reisende kann diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zu-
ständigen Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumann strasse 9,
1030 Wien, 24h-Notfallnummer: Tel +43 1 361 90 77 44, Fax +43 1 361 90 77 25, E-Mail:
abwicklung@tourismusversicherung.at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund
der Insolvenz von EUROFUN verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprü-
che ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer
Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.
Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Eurofun Touristik GmbH fin-
den Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 18111262.
XII. OS-PLATTFORM UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLEN
1. Die Europäische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr
eine Online-Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-
Plattform) zur Verfügung. EUROFUN nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur
alternativen Streitbeilegung teil. Bei Beschwerden kann je nach gebuchter Reise
office@eurobike.at bzw. office@eurohike.at kontaktiert werden.
2. Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. EUROFUN
ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich
anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streit-
beilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen
EUROFUN und seinen Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige Al-
ternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitgeteilt, ob EUROFUN an einem
allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.
XIII. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Datenschutz durch EUROFUN: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des
Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch EUROFUN zum Zweck der
Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftragge-
bers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden
Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen
Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nicht-
erteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte je-
doch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu verein-
barende Weiterverarbeitung der Daten durch EUROFUN zum Zweck des Direktmar-
ketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen
Versand von Werbung. Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in
einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder
der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundla-
ge einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Ein-
willigung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur
Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Ver-
pflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine
Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an
wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versand-
dienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem
Auftraggeber.
4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung
seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch EUROFUN zum
Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienst-
reisen von EUROFUN, ein.
5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumenta-
tion und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach
Abschluss der Aufträge gespeichert.
6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu
widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur
schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung
kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem
Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt.
Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Wider-
ruf nicht berührt.
7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner perso-
nenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des
Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der
Direktwerbung verarbeitet.
8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter
haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezo-
genen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf
Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehör-
de (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon:
+43 1 531 15-202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
© EUROFUN TOURISTIK GMBH, STAND: 01.03.2021
ÄNDERUNGEN IN DER AUSSCHREIBUNG SOWIE IRRTÜMER, DRUCKFEHLER UND RECHENFEHLER VORBEHALTEN!
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Tel: +43 (0)6219 60 888 • Fax: +43 (0)6219 82 72
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