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Eurofun Touristik GmbH

Reisebedingungen

Die EUROFUN TOURISTIK GMBH (in weiterer Folge kurz EUROFUN genannt) tritt mit ihren Marken EUROBIKE und EUROHIKE am Markt für Aktivreisen auf.

EUROFUN kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von EUROFUN abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor

Vertragsabschluss ersichtlich. Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung, den Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und EUROFUN geschlossenen, Reisevertrages.

I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende EUROFUN den Abschluss eines Reisever-

trages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungs-

formular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige

schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend.

Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten

Reisenden – verbindlich anerkannt.

2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch EUROFUN, bzw. bei vermittelten Reisen

durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rech-

nung (= Pauschalreisevertrag) zustande.

3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreise-

vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch EUROFUN. Kundenwünsche

sind grundsätzlich unverbindlich. EUROFUN wird diese weiterleiten, wobei darin je-

doch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des

jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kunden-

wünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.

II. BEZAHLUNG

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, jedoch frühestens elf Monate vor

dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20 % pro Person fällig. Die

Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang

der Restzahlung, jedoch frühestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reise-

unterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette

Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende

Bankkonten, sowie Details für die Bezahlung mittels Kreditkarte, angeführt. Bei Bank-

überweisung  ist  sicherzustellen,  dass  der  volle  Rechnungsbetrag  gutgeschrieben

wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden.

III. RÜCKTRITT DES REISENDEN / ERSATZTEILNEHMER / UMBUCHUNG

1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt

ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes

der Reise (= No Show), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den

Veranstalter) verrechnet:

Stornogebühren (= Entschädigung) für Rad-, Wander- und Familienreisen:

Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mindes-

tens EUR 50,–

Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises

Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90 % des Reisepreises

Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises

Abweichende Stornogebühren (= Entschädigung) für die Reiseart „Rad & Schiff“:

Bis 84 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag)

Vom 83. Tag bis 42. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises

Vom 41. Tag bis 28. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

Vom 27. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

Ab 3. Tag vor Reisebeginn und „No Show“: 90% des Reisepreises

Bei Reiseabbruch 100 % des Reisepreises

Zur  Deckung  allfälliger  Stornogebühren  (=  Entschädigung)  ist  eine  Reiserücktritts-

versicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren

empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer VI. 11.

2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens sieben Tage vor Beginn der

Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer V. 1–4. dieser Reisebe-

dingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die

alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprüng-

lichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch

ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Er-

satzperson. Für den Umbuchungsaufwand werden pro Person EUR 50,– verrechnet.

3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie

und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechen-

de Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar.

Für derartige Buchungsänderungen werden pro Person EUR 50,– verrechnet.

IV. RÜCKTRITT VON EUROFUN

1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend

den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte bis spätestens acht Tage vor Reise-

antritt der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl EUROFUN

zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der

Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist EUROFUN

berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rück-

trittsgebühren/Stornogebühren gemäß Ziffer III. 1. zu belasten.

2. Ist EUROFUN aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der

Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden

unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann EUROFUN

vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber

ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene

Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reise-

veranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von

21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann EUROFUN gegen volle Erstattung aller

bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung

vom  Reisevertrag  zurücktreten.  Bei  Reisen  mit  einer  Mindestteilnehmerzahl  wird

empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist

vorzunehmen.

4. EUROFUN kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

V. LEISTUNGEN

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt

vorliegenden Reiseausschreibungen von EUROFUN für die jeweils gebuchte Reise-

zeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von

Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie

etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks,

sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungs-

bestätigung/Rechnung angeführt sind.

2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Even-

tuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen

(z.B.  Straßensperren,  Betriebsschließungen)  sind  möglich,  beeinträchtigen  jedoch

nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren

Umgebung ausgewichen werden.

3. Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Strecken-

führung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker

befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen er-

möglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht

die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich

als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.

4. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der

Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen

innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden

jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden

Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.

5. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR und pro Person im Doppelzimmer. Dabei

bestimmt  der  erste  Tag  des  Basispakets  den  Saisonpreis.  Ggf.  gebuchte  Zusatz-

nächte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfällige Zuschläge sind

in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt und auch auf der Reisebestätigung/

Rechnung ersichtlich.

6. Bei unseren Reisen werden für mitreisende Kinder üblicherweise folgende Er-

mäßigungen auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer

zweier Vollzahler gewährt: 0 bis 5,99 Jahre 100 % (ev. anfallende Kosten sind vor Ort

zu begleichen, siehe Ziffer V. 7.) / 6 bis 11,99 Jahre 50 % / 12 bis 14,99 Jahre 25 % /

ab 15 Jahren 10 %.

Kinderermäßigungen für die Reiseart Rad & Schiff, bei speziellen Familienreisen so-

wie bei anderen, entsprechend gekennzeichneten Reisen, können von dieser Rege-

lung abweichen und sind im Einzelfall pro Buchung zu klären.

7. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder,

Kur-/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hun-

de) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reise-

ausschreibung hingewiesen.

8. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Bu-

chung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hin-

gewiesen.

9. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruch-

nahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in An-

spruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

VI. REISETEILNAHME / HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für

einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages ent-

sprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum

Startort der Reise) erfüllt werden.

2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minder-

jährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teil-

nehmen.

3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforde-

rungen einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen

ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider

nicht geeignet.

4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Rei-

senden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die ange-

botenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Räder auf

nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rädern

aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.

5. EUROFUN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns

für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung

der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschrei-

bungen zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der

Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

6. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungs-

bedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

7. Sollte aus Gründen, die von EUROFUN nicht beeinflusst werden können (z.B. Um-

bauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen

nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw.

ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.

8. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von EUROFUN ausgewähl-

ten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von EUROFUN weder vor-

sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von EUROFUN

für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-

sundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des

Reisepreises beschränkt.

9. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet

EUROFUN nur, wenn diese durch EUROFUN verursacht wurden und sofort nach Auf-

treten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,– pro Person.

Keinerlei Haftung wird übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht

im Reisegepäck mitgenommen werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zah-

lungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen;

Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.

10. Der Transport von eigenen Fahrrädern der Reisenden ist, sowohl während einer

Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellun-

gen an den Fahrradanhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalter-

räder abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrrädern selbst bei höchster Sorgfalt

zu Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Be-

schädigungen, insbesondere Lackschäden, nach sich ziehen können. Für während

des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese

Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen.

EUROFUN legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen Wert auf eine si-

chere Abstellmöglichkeit der Fahrräder. Separat verschließbare Radgaragen können

jedoch leider nicht immer garantiert werden. Sowohl Leihräder als auch eigene Fahr-

räder sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener

Fahrräder kann von EUROFUN keine Haftung übernommen werden.

11. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Rei-

serücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung

für  die  Mitnahme  eigener  Fahrräder  empfehlenswert.  Informationen  zu  weiteren

Versicherungsmöglichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstützung

während der Reise einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder

Tod, finden sich je nach gebuchter Reise unter www.eurobike.at/reiseversicherung

oder www.eurohike.at/reiseversicherung.

VII. GEWÄHRLEISTUNG

1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflich-

tung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was

vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrunde-

liegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit

des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). EUROFUN kann eine Abhilfe

verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie

vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von

gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung

kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das

Abhilfeverlangen ist an EUROFUN direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind

auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort

zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung

der Reise bis zur Abhilfe durch EUROFUN kann der Reisende nach Rückkehr von der

Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).

Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel

den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entspre-

chende Abhilfe zu ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.

3. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei EU-

ROFUN geltend gemacht werden.

VIII. MITWIRKUNGSPFLICHT

1. Der Reisende hat EUROFUN umgehend zu informieren, falls er die notwendigen

Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des An-

sprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).

2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles

ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventu-

ell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Ins-

besondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen

zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies

möglich ist.

3. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (recht-

zeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende

den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern

dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschul-

den bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.

IX. SONSTIGES

1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Ge-

sundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den

jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von EURO-

FUN mitgeteilt.

2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der

ihm von EUROFUN zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von EUROFUN.

5. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechen-

fehler werden vorbehalten!

6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Rei-

severtrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz

oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die

dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

X. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

1. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämt-

licher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Der Reisende kann EUROFUN nur an ihrem Sitz verklagen.

3. Für  Klagen  des  Reiseveranstalters  gegen  den  Reisenden  ist  dessen  Wohnsitz

maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,

die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz

des Reiseveranstalters maßgeblich.

 

XI. ABSICHERUNG VON KUNDENGELDERN

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des

Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reisever-

anstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschal-

reise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbe-

förderung der Reisenden gewährleistet.

EUROFUN  hat  eine  Insolvenzabsicherung  mit  der  Volksbank  Oberösterreich  AG,

Stadtplatz 9, 5280 Braunau, Tel.: +43 (0) 7722 84141-4050, E-Mail: office@vb-ooe.at

abgeschlossen. Der Reisende kann diese Einrichtung oder gegebenenfalls den zu-

ständigen Abwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Baumann strasse 9,

1030 Wien, 24h-Notfallnummer: Tel +43 1 361 90 77 44, Fax +43 1 361 90 77 25, E-Mail:

abwicklung@tourismusversicherung.at kontaktieren, wenn ihm Leistungen aufgrund

der Insolvenz von EUROFUN verweigert werden. Die Anmeldung sämtlicher Ansprü-

che ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer

Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.

Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung von Eurofun Touristik GmbH fin-

den Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 18111262.

XII. OS-PLATTFORM UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLEN

1.  Die  Europäische  Kommission  stellt  unter  www.ec.europa.eu/consumers/odr

eine Online-Streitschlichtungsplattform für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-

Plattform)  zur  Verfügung.  EUROFUN  nimmt  derzeit  nicht  an  einem  Verfahren  zur

alternativen  Streitbeilegung  teil.  Bei  Beschwerden  kann  je  nach  gebuchter  Reise 

office@eurobike.at bzw. office@eurohike.at kontaktiert werden.

2.  Es  kommen  keine  internen  Beschwerdeverfahren  zur  Anwendung.  EUROFUN

ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich

anerkannten  Verbraucherschlichtungsstelle  im  Sinne  des  AStG  (Alternative-Streit-

beilegung-Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen

EUROFUN und seinen Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zuständige Al-

ternative Streitbeilegungsstelle bekanntgeben und mitgeteilt, ob EUROFUN an einem

allfälligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.

XIII. DATENSCHUTZERKLÄRUNG

1. Datenschutz durch EUROFUN: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des

Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch EUROFUN zum Zweck der

Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftragge-

bers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden

Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.

Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen

Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nicht-

erteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte je-

doch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.

2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu verein-

barende Weiterverarbeitung der Daten durch EUROFUN zum Zweck des Direktmar-

ketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen

Versand von Werbung. Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in

einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder

der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundla-

ge einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Ein-

willigung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur

Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.

3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Ver-

pflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine

Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an

wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versand-

dienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem

Auftraggeber.

4. Weltweite  Verarbeitung:  Der  Auftraggeber  willigt  in  die  weltweite  Verarbeitung

seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch EUROFUN zum

Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienst-

reisen von EUROFUN, ein.

5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumenta-

tion und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach

Abschluss der Aufträge gespeichert.

6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu

widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur

schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung

kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem

Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt.

Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Wider-

ruf nicht berührt.

7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner perso-

nenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des

Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der

Direktwerbung verarbeitet.

8.  Betroffenenrechte:  Der  Auftraggeber  bzw.  dessen  betroffene  Mitarbeiter 

haben  das  Recht  auf  Auskunft,  Berichtigung  und  Löschung  ihrer  personenbezo-

genen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf

Datenübertragbarkeit  und  das  Recht  zur  Beschwerde  bei  der  Datenschutzbehör-

de (Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: 

+43 1 531 15-202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).

© EUROFUN TOURISTIK GMBH, STAND: 01.03.2021

ÄNDERUNGEN IN DER AUSSCHREIBUNG SOWIE IRRTÜMER, DRUCKFEHLER UND  RECHENFEHLER VORBEHALTEN!

Eurofun Touristik GmbH

Mühlstraße 20 • A-5162 Obertrum

Tel: +43 (0)6219 60 888 • Fax: +43 (0)6219 82 72

office@eurofun-touristik.at

UID: ATU71008456  •  HRB FN452199z • Gerichtsstand Salzburg

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