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Die Mecklenburger Radtour

Reisebedingungen zur Unterrichtung des Reisenden gültig ab 01.07.2018
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Anmeldung zum Pauschalreisevetrag
a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Mecklenburger Radtour GmbH (im folgenden Reiseveranstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt.
b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet erfolgen.
c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande.
d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt.
f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung der Pauschalreise
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überweisung anfallenden Gebühren zu tragen.
b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson)  vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen.
3. Preise und Leistungen
a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.
b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Originaltouren 10 € je Übernachtung erhoben. Eventuelle zusätzliche Kosten, die wegen darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen (wie z.B. Minibar, nicht im Pauschalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.), müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger beglichen werden.
 
c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.  Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.
 
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
 
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen  unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt.
 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
 
a)    Bei Rad und Wanderreisen
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir  Ihnen bis zum
30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung.
 
Bei Rücktritt zwischen dem
29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises, zwischen dem
20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises und zwischen dem
6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reisepreises.
Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%.
 
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
 
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
 
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
 
Eine Erstattung des Reisepreises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu erstatten.
 
Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,- €.
Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
 
b) Gesonderte Stornobedingungen Rad & Schiff:
ba) Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir
Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des
Reisepreises pro Person in Rechnung.
 
Bei Rücktritt zwischen dem
83. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem
41. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem
27. bis 04. Tag berechnen wir 80% Stornogebühr.
Ab dem 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% Stornogebühr.
 
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! .
 
bb) Bei den Rad & Schiff Reisen in Italien
gelten zudem gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 90 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung .
Bei Rücktritt zwischen dem
89. bis 60. Tag berechnen wir 40% Stornogebühr, zwischen dem
59. bis 30. Tag berechnen wir  60% Stornogebühr, zwischen dem  
29. bis 07. Tag berechnen wir 85% Stornogebühr, zwischen dem
06. Tag bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise berechnen wir 90% Stornogebühr.
 
bc) Bei den Rad & Schiff Reisen mit den Schiffen
MS PATRIA / MS ANGELA ESMEE / MS ANNA MARIA AGNES/ MS GANDALF
/ MS MAGNIFIQUE I-III / MS BORDEAUX / MS ZWAANTJE / Segler ELIZABETH / Segler MARE fan FRYSLAN / Segler WAPPEN fan FRYSLAN / Segler LEAFDE fan FRYSLAN
/ Segler SOEVEREIN und MS MIRO gelten gesonderte Stornobedingungen.
 
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung.
 
Bei Rücktritt zwischen dem
84. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem
42. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem
28. bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise berechnen wir 90% Stornogebühr.
 
 
Bd) Bei den Rad & Schiff Reisen in Kroatien
gelten gesonderte Stornobedingungen.
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum
60. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person in Rechnung.
 
Bei Rücktritt zwischen dem
59. bis 31. Tag 30 % Stornogebühren, vom
30. bis 21. Tag 50 % Stornogebühren, vom
20. bis 11. Tag 70 % Stornogebühren, vom
10. bis zum Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises .
 
Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente
an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 90. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,- €. Ihre Umbuchungswünsche, die
ab dem 89. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen
fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
 
Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 30,- € in Rechnung.
 
Der Kunde hat das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigungspauschale sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
 
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Über den Reiseveranstalter vermittelte Prämien von Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl
für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.  Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat.
 
Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ohne dass vor Vertragsschluss kundenseitig mitgeteilt wurde aufgrund eingeschränkter Mobilität auf Begleitung während der Reise angewiesen ist, oder der Kunde sich in einem geistigen Zustand befindet, welcher eine Teilnahme an der Reise unmöglich macht oder der Kunde eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellt. Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Reiserteilnehmer erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist oder wenn der Reeisteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist.  
 
Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüglich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst.
 
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare,  außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er  den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kunden zurückzuerstatten.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden/Gewährleistung/Kündigung
Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
 
Bei Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunde dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird.
Leistet der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten.
Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und er diese ohne Abhilfe hat verstreichen lassen.
7. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
7.3. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
 
7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschäden des Kunden, welche auf einer Vorschädigung des Gepäckstücks vor Reiseantritt beruhen. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird daher dringend empfohlen.
8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche nach         §651 i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden soll.
9. Sonstiges
Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Leistungs– und Erfüllungsort ist Stralsund. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter https://www.mecklenburger-radtour.de/allgemein/datenschutz.html oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.“
10. Preiseerhöhung, Preissenkung
10.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
10.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unter-richtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
10.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 10.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
·     Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
·     Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 10.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 10.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat
10.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 10.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kun-de/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
10.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
10.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
11. Reiseunterlagen
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein sollten.
Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen (Tourenbuch, Fahrradtourenkarte), notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,- bis 35,- € stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine zusätzlichen Unterlagen ohne dass bei uns eine Buchung vorliegt.
12. Gesonderte Reiseunterlagen für Rad & Schiff
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise eine Vorabinformation zu der gebuchten Reise und erhält erst vor Ort am Schiff die zusätzlichen Materialien wie Kartenmaterial und Routenempfehlungen, Ausflugs- und Gastronomieempfehlungen. Informationen zu abweichender Handhabung und Umfang der Unterlagen finden Sie im Leistungsteil der ausgeschriebenen Programme. Zusätzliche Materialien sind ausschließlich vor Ort verfügbar.
13. Vermittlung von Fremdleistungen
In Verbindung mit einer Mecklenburger Radtour Reise kann der Kunde eine Bahnfahrt zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierbei nicht möglich und nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle.
 
Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner.
14. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Rad- und Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
15. Wichtig für Ihre Reise ist:
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.
16. Versicherungen:
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung
17. Rechtswahl und Gerichtsstand, Information über die Verbraucherstreitbeilegung
17.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
 
17.2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Stralsund.
 
17.3. Mit Drucklegung dieses Kataloges verlieren die Preise des vorherigen Kataloges ihre Gültigkeit.
18. Kundengeldabsicherung
 R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65193 Wiesbaden.  www.ruv.de
 
Reiseveranstalter:
Die Mecklenburger Radtour GmbH
Zunftstraße 4 · 18437 Hansestadt Stralsund
HRB 8499 - Amtsgericht Stralsund
Geschäftsführer: Thomas Eberl
Tel: 03831-30-676-0, Fax 03831-30676-19
info@mecklenburger-radtour.de

Stand Juni 2018

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