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Mosellandtouristik GmbH

REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER MOSELLANDTOURISTIK GMBH

Sehr geehrter Gast,

wir  bitten  Sie  um  aufmerksame  Lektüre  der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote.  Diese  Reisebedingungen  werden, soweit  wirksam  einbezogen,  Bestandteil  des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ oder „Kunde“ – mit der Mosellandtouristik GmbH, nachstehend Mosellandtouristik abgekürzt,  als  Reiseveranstalter  nach  dem 30.06.2018  abschließen.  Diese  Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der Mosellandtouristik. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und  nicht  für  Verträge  über  Unterkunftsleistungen, bzw. deren Vermittlung. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus:

 

1.  Vertragsschluss

1.1  Mit  der  Buchung  (Reiseanmeldung),  die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail  erfolgen  kann,  bietet  der  Kunde  der Mosellandtouristik den Abschluss eines Reisevertrages  verbindlich  an.  Grundlage  seines  Angebots  sind  die  Reisebeschreibung,  diese

Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog,Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reise-veranstalter dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger  (welcher  es  dem  Kunden  ermöglicht, die  Erklärung  unverändert  so  aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen  Zeitraum  zugänglich  ist,  z.B.  auf  Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3  Soweit die Mosellandtouristik die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des

elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Ver-

tragsabschluss:

a)  Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

b) Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert

wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen  oder  das  gesamte  Online-Buchungsformular zurücksetzen.

c)  Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen  zu  Preisen,  Leistungen,  gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

d) Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig  buchen“ bietet der Kunde der Mosellandtouristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach  im  Falle  des  Zugangs  einer  Buchungbestätigung durch die Mosellandtouristik zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisever-

trages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und  die  Betätigung  des  Buttons  „zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages begründet. Die Mosellandtouristik ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.

e)  Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit  erfolgt,  bestätigt  die  Mosellandtouristik

dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg  den  Eingang  der  Buchung.  Diese  Ein-

gangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch

auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.

f)  Der  Reisevertrag  kommt  mit  dem  Zugang der  Buchungsbestätigung  beim  Kunden  zu-

stande,  welche  die  Mosellandtouristik  dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebe-

nen  Form  per  E-Mail,  per  Fax  oder  per  Post übermittelt.

1.4  Weicht die Buchungsbestätigung der Mosellandtouristik von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der Mosellandtouristik vor, an welches diese 7 Tage ab dem Datum der  Buchungsbestätigung  gebunden  ist.  Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zustande, soweit der Kunde die  Annahme  dieses  Angebots  durch  ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung

erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die Mosellandtouristik dem Kunden ein Angebot in Text-

form für eine Pauschale unterbreitet hat.

1.5  Die von der Mosellandtouristik gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten,  die  Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.6  Die  Mosellandtouristik  weist  darauf  hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,  312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern

lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht

gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der

Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen

worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen,  auf  denen  der  Vertragsschluss

beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.  Leistungen

2.1  Die  von  der  Mosellandtouristik  geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus  dem  Inhalt  der  Buchungsbestätigung  in Verbindung mit der dieser zugrundeliegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterrungen.

2.2  Reisevermittler  und  Leistungsträger,  insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der

Mosellandtouristik nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu

treffen, die über die Reiseausschreibung oder die  Buchungsbestätigung  hinausgehen  oder

im Widerspruch dazustehen oder den bestätig-

ten Inhalt des Reisevertrages abändern.

2.3  Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbesondere auch

in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der Mosellandtouristik herausge-

geben werden, sind für die Mosellandtouristik und  deren  Leistungspflicht  nicht  verbindlich,

soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

3.  Anzahlung/Restzahlung

3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs-vertrag  besteht  und  dem  Kunden  der  Siche-

rungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines  ist  eine  Anzahlung  zu  leisten,

die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt,  soweit  im  Einzelfall  nichts  anderes

vereinbart  und  in  der  Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises.

3.2 Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reise-

beginn  zahlungsfällig,  falls  im  Einzelfall  kein anderer  Zahlungstermin  vereinbart  ist,  der 

Sicherungsschein  übergeben  ist  und  soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in

Ziffer 9. dieser Bedingungen genannten Grün-

den  abgesagt  werden  kann.  Bei  Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der

gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, falls die vertraglichen Leistungen  keine  Beförderung  von  und  zum Urlaubsort  beinhalten  und  vereinbart  und  in der  Buchungsbestätigung  vermerkt  ist,  dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen ist.

3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht  des  Kunden  besteht  und  die

Mosellandtouristik zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Rest-

zahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvorausset-

zungen  nicht  oder  nicht  vollständig  zu  den  vereinbarten Terminen, so ist die Moselland-

touristik berechtigt, nach Mahnung mit Frist-

setzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4

dieser Bedingungen zu belasten.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Über-

gabe der Reiseunterlagen.

4.  Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

4.1  Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den  Rücktritt  zur  Vermeidung  von  Missver-

ständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der

Mosellandtouristik oder beim Reisevermittler.

4.2  Tritt  der  Kunde  vor  Reisebeginn  zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die

Mosellandtouristik den Anspruch auf den Reise-

preis. Stattdessen kann die Mosellandtouristik eine  angemessene  Entschädigung  verlangen,

soweit der Rücktritt nicht von der Moselland-

touristik  zu  vertreten  ist  oder  am  Bestim-

mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche  Umstände  auftreten,  die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung  von  Personen  an  den  Bestim-

mungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von der Mosellandtouristik unterliegen,  und  sich  ihre  Folgen  auch  dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zu-

mutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3  Die  Höhe  der  Entschädigung  bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Mosellandtouristik ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Mosellandtouristik durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat  die  nachfolgenden  Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn  sowie  unter  Berücksichtigung  der  erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten  Erwerbs  durch  anderweitige  Verwendungen  der  Reiseleistungen  festgelegt.

Die  Entschädigung  wird  nach  dem  Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt  mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

·  bis zum 31. Tag vor Reisebeginn  

  10 % des Reisepreises

·  vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 

  20 % des Reisepreises

·  vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 

  30 % des Reisepreises

·  vom 11. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 

  70 % des Reisepreises

·  ab dem 2. Tag vor Reisebeginn und

  bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

4.4  Der  Abschluss  einer  Reiserücktritts-

kostenversicherung sowie einer Versiche-

rung zur Deckung der Rückführungskosten bei  Unfall  oder  Krankheit  wird  dringend

empfohlen.

4.5  Dem  Kunden  bleibt  es  vorbehalten,  der Mosellandtouristik nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet

 

4.6 Die Mosellandtouristik behält sich vor,  anstelle  der  vorstehenden  Pauschalen  eine

höhere,  konkrete  Entschädigung  zu  fordern, soweit die Mosellandtouristik nachweist, dass ihr  wesentlich  höhere  Aufwendungen  als  die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht  die  Mosellandtouristik  einen  solchen Anspruch geltend, so ist die Mosellandtouristik verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und

zu belegen.

4.7  Werden  auf  Wunsch  des  Kunden  nach  Vertragsschluss  Änderungen  hinsichtlich  des

Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungs-

art oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die Mosellandtouristik, 

ohne  dass  ein  Rechtsanspruch  des  Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und

nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 15 € erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neu-

buchung  entsprechend  den  vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht

für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4.8  Ist  die  Mosellandtouristik  infolge  eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises

verpflichtet, hat die Mosellandtouristik unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung diese zu leisten.

4.9 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von der Mosellandtouristik durch

Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die

Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Mosellandtouristik 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.  Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung)

5.1  Der  Reisende  ist  verpflichtet,  eventuell auftretende  Mängel  unverzüglich  der  Mosel-

landtouristik anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,  wenn  die  dem  Reisenden  obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisen-

den die Durchführung der Reise infolge eines solchen  Mangels  aus  wichtigem,  der  Mosel-

landtouristik  erkennbaren  Grund  nicht  zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag

nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen. Will ein Kunde/Reisender den

Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art,

sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene  Frist  zur  Abhilfeleistung  zu  setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter  verweigert  wird  oder  wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

5.3 Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB wegen nicht ver-

tragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber  der  Mosellandtouristik  unter  der

nachfolgend  angegebenen  Anschrift  geltend zu  machen.  Die  Geltendmachung  kann  auch

über  den  Reisevermittler  erfolgen,  wenn  die Reise  über  diesen  Reisevermittler  gebucht

war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen  Ansprüche  verjähren  in  zwei 

Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an  dem  die  Reise  dem  Vertrag  nach  enden

sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.

6.  Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten

6.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare  Leistungen  beinhalten,  obliegt  es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender

Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.6.2  Die  Mosellandtouristik  schuldet  diesbe-

züglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere,  insbesondere  auf  den  jeweiligen

Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.

6.3  Die  vorstehenden  Bestimmungen  gelten unabhängig davon, ob die Mosellandtouristik

nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

7. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Radreisen

7.1  Der  Reisende  ist  für  die  Verkehrssicher-

heit,  die  technische  Funktionsfähigkeit  und alle  sonstigen  Umstände  im  Zusammenhang

mit  der  Mitführung  eines  eigenen  Fahrrades ausschließlich selbst verantwortlich. Auch dies-

bezüglich obliegt der Mosellandtouristik keine Beratungs- oder Überprüfungspflicht.

7.2  Sowohl  bei  mitgeführten  eigenen  Fahrrädern, als auch bei zur Verfügung gestellten

Fahrrädern obliegt dem Kunden vor Tourbeginn und fortlaufend die Pflicht zur Überprüfung bezüglich  der  technischen  Mängelfreiheit  und der Verkehrssicherheit.

Im  Rahmen  seiner  allgemeinen  gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelrüge ist der Reisende

gehalten, etwaige Mängel unverzüglich der von der  Mosellandtouristik  eingesetzten  Reiseleitung – oder, falls eine solche vertraglich nicht vereinbart ist, der Mosellandtouristik selbst – mitzuteilen und – bei einem zur Verfügung gestellten  Fahrrad  –  Abhilfe  zu  verlangen.  Der Reisende ist zur strikten Einhaltung aller Verkehrsvorschriften verpflichtet.

7.3 Der Reisende ist gehalten, jedwede Schädigung,  Beeinträchtigung  oder  Gefährdung

fremder Personen und Sachen zu vermeiden und bei der Führung des Fahrrades sein Verhalten und seine Fahrweise entsprechend auszurichten.

8.  Haftung

8.1  Die  vertragliche  Haftung  der  Mosellandtouristik für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

8.2 Die  Mosellandtouristik  haftet  nicht  für  Angaben  und  Leistungsstörungen  im  Zusam-

menhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte  Hauptleistungen  sind  und  nicht

Bestandteil des Pauschalangebots der Mosel-

landtouristik sind und für den Kunden erkennbar und  in  der  Reiseausschreibung  oder  der 

Buchungsbestätigung  und  unter  Angabe  der Identität  und  Anschrift  des  vermittelten  Vertragspartners  als  Fremdleistung  bezeichnet sind, oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.).

Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

8.3  Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen,  Massagen  oder  sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der Mosellandtouristik sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten  Pauschale  nach  Ziff.  7.2  lediglich vermittelt werden, haftet die Mosellandtouristik nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil  der  Reiseleistungen  sind,  haftet die  Mosellandtouristik  nicht  für  einen  Heil-

oder Kurerfolg. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

9.  Rücktritt der Mosellandtouristik wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen

Mindestteilnehmerzahl

9.1  Die Mosellandtouristik kann, wenn in der konkreten  Reiseausschreibung  für  eine  be-

stimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmer-

zahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl,  bis  3  Wochen  vor  Reisebeginn  vom  Reisevertrag  zurücktreten, wenn die Mosellandtouristik 

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrich-

tung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den  Zeitpunkt,  bis  zu  welchem  vor  dem  vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilneh-

merzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

9.2  Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu er-

klären. Sollte bereits zu einem früheren Zeit-

punkt  ersichtlich  sein,  dass  die  Mindestteil-

nehmerzahl  nicht  erreicht  werden  kann,  hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem

Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

9.3  Im Falle des Rücktritts durch die Mosel-

landtouristik erhält der Kunde auf den Reise-

preis  geleistete  Zahlungen  unverzüglich,  auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

10.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Mosellandtouristik bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden

zuzurechnen  sind,  so  besteht  kein  Anspruch des  Reisenden  auf  anteilige  Rückerstattung.

Die  Mosellandtouristik  wird  sich  jedoch,  soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an  den  Kunden  zurückbezahlen,  sobald  und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich  an  die  Mosellandtouristik  zurückerstattet worden sind.

11.  Besondere  Regelungen  im  Zusammenhang  mit  Pandemien  (insbesondere dem Corona – Virus)
11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen
Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt  geltenden  behördlichen  Vorgaben  und Auflagen erbracht werden.
11.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene  Nutzungsregelungen  oder  -beschränkungen der Leistungserbringer bei der
Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten  und  im  Falle  von  auftretenden  typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
11.3  Durch  die  vorstehenden  Regelungen
bleiben  die  Rechte  des  Kunden  aus  §  651i BGB unberührt.
12.  Hinweise zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und
Gerichtsstandsvereinbarung
12.1 Die Mosellandtouristik weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass die Mosellandtouristik nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für die Mosellandtouristik verpflichtend
würde,  informiert  die  Mosellandtouristik  die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die
Mosellandtouristik weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden,  auf  die  europäische  Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/
consumers/odr/ hin.
12.2 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats  der  Europäischen  Union  oder
Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen
dem Reisenden und der Mosellandtouristik die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts
vereinbart. Solche Reisende können die Mosellandtouristik ausschließlich an ihrem Sitz ver-
klagen.
12.3 Für Klagen der Mosellandtouristik gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisever-
trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind,  die  ihren  Wohnsitz  oder  gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz  oder  gewöhnlicher  Aufenthalt  im Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht  bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Mosellandtouristik vereinbart.

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Reiseveranstalter ist:  
Mosellandtouristik GmbH
Geschäftsführerin:
Sabine Winkhaus-Robert
Kordelweg 1
54470 Bernkastel-Kues
Handelsregister Amtsgericht  
Wittlich, HRB 21498
Telefon +49(0)6531/9733-0
Fax +49(0)6531/9733-33
eMail: info@mosellandtouristik.de

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