Erlebniswelt Wandern

46 lich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Via Soluna zuvor eine angemes- sene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Via Soluna verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10. BESONDERE PFLICHTEN DES REISENDEN BEZÜGLICH SEINER GESUND- HEITLICHEN DISPOSITION, DER AUSRÜSTUNG UND DES VERHALTENS WÄHREND DER REISE 10.1. Es obliegt grundsätzlich dem Reisenden, zu überprüfen, ob er über die für die Teilnahme an den Reisen und die Bewältigung der Wanderstrecken erforderlichen persönlichen Voraussetzungen hinsichtlich Gesundheit, Kondition und Fitness verfügt. Gegebenenfalls wird eine ärztliche Untersuchung vor der Buchung und vor Reiseantritt empfohlen. 10.2. Dem Kunden obliegt es insbesondere, selbst für die geeignete Ausrüstung, insbesondere Schuhwerk und Kleidung zu sorgen. Via Soluna und deren Reiseleiter haben diesbezüglich keine Verpflichtung zur Überprüfung und Kontrolle vor Reiseantritt und vor Beginn der jeweiligen Wanderetappen. 10.3. Der Reisende ist verpflichtet, ihm mitgeteilte Hinweise zur Streckenführung, insbesondere auch zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen und Gefahrenstellen zu beachten und den entsprechenden Weisungen der Reiseleiter Folge zu leisten. 10.4. Die ausgeschriebene Streckenführung ist in jedem Fall einzuhalten. Abweichungen hiervon geschehen auf eigene Gefahr und Haftung des Kunden. 11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 11.1. Die vertragliche Haftung von Via Soluna für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 11.2. Via Soluna haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstal- tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Via Soluna sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 11.3. Via Soluna haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisa- tionspflichten von Via Soluna ursächlich geworden ist. 12. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Via Soluna geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten ver- traglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN 13.1. Via Soluna wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlan- gung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Via Soluna nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. Via Soluna haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Via Soluna mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Via Soluna eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND 14.1. Via Soluna weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- streitbeilegung darauf hin, dass Via Soluna nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Via Soluna weist für alle Reisever- träge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. 14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesam- te Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Via Soluna die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Via Soluna ausschließlich an deren Sitz verklagen. 14.3. Für Klagen von Via Soluna gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Via Soluna vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017-2019 Reiseveranstalter ist: Via Soluna Reise- und Wanderservice GmbH Vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Schreckenberg Am Markt 9 59929 Brilon Telefon: 02961-966 133 Telefax: 02961-966 139 E-Mail: info@erlebniswelt-wandern.de Registergericht: Amtsgericht Arnsberg Registernummer: HRB 6931 Impressum Herausgeber: Konzept + Design: Via Soluna Reise- Werbeagentur WERBSTATT, Wanderservice GmbH Winterberg Redaktion + Text: Gestaltung + Druck: Karin Schreckenberg, Brilon BRÄUTIGAM GmbH & Co. KG, Sonja Sommer, Winterberg Schmallenberg Fotos: Titel: Eifel Tourismus GmbH (Dominik Ketz) Werbstatt/Connie Pieper, Baiersbronn Touristik, Eifel Tourismus GmbH, Harzer Verkehrsverband, Stadt Thale, Thüringen Tourismus, Ostwestfalen Lippe Marketing, Projektbüro Hermannshöhen, Naturpark Frankenwald (Maria Setale + Marco Felgenhauer, A. Hub), TV Erzgebirge e. V., TZ Paderborner Land, Hunsrück Touristik, A. Hub/Gebietsausschuß Spessart-Main-Odenwald, TI Waldmünchen, Projektbüro Rheinsteig , Naturpark Altmühltal, Naheland Touristik GmbH, TV Vogtland e. V. (C. Hurtienne, C. Beer) , Bayern Tourismus Marketing GmbH, Schwarzwaldtourismus (Schluchtensteig/Bichler), Agentur inMotion, TGG Naturpark Zittauer Gebirge, Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg, Dresden Werbung und Tourismus GmbH, Pfiffikus-Agentur, TS Touristikservice, TV Sächsische Schweiz (René Gaens), TZ Saarland (intention Werbeagentur GmbH), Regionalverbund Thüringer Wald e.V.,TI Fichtelgebirge, Hohenlohe + Schwäbisch Hall Tourismus, TV Romantisches Franken, TG Medebach mbH, Wald & Holz NRW, Rhön Tourismus & Service GmbH (Arnulf Müller), Donaubergland Marketing u. Tourismus GmbH, Werbegemeinschaft Donau OÖ (Schlögener Schlinge/Popp + Weissenbrunner), Stadt Waren (Ringfoto Steindorf- Sabath), Allgäu GmbH (K.-P. Kappest), TV Mecklenburg-Vorpommern (Grundner), Lahn Taunus Touristik, Pfalz Touristik e. V, Südwestpfalz Touristik e. V., Österreich Werbung (Popp-Hackner), Donau Niederösterreich Tourismus GmbH (Steve Haider), NiederösterreichWerbung (G.Semrad),Eurohike-EurofunTouristik GmbH,Projektbüro Natursteig Sieg, Lippe Tourismus & Marketing AG, Lechweg.com, TI Trier (C. Millen), Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart, TI Nassauer Land, TI Hocheifel- Nürburgring (K.-P. Kappest), Augustus Tours e. K., DZT,Schwäbische Alb Tourismus (Mende), Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (Dominik Ketz), Tourismuszentrum Oberpfälzer Wald, Travelbutler, Wandern in Thüringen, Thüringer Tourismus GmbH (Marco Fischer), Romantischer Rhein Tourismus GmbH (Henry Tornow), Fotolia, Karin Schreckenberg Stand: April 2019

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